Zotiges Verhalten, anzügliche Bemerkungen, sexuelle Übergriffe – bis zu welchem Punkt sind Berichte darüber überhaupt statthaft?

Zotiges Verhalten und anzügliche Bemerkungen sind Privatsache, darüber darf grundsätzlich nicht berichtet werden. Über sexuelle Übergriffe durch Politiker oder andere wichtige Menschen darf man dagegen berichten, wenn einigermaßen gesichert ist, dass an dem Verdacht etwas dran ist und wenn der Betroffene nicht vorverurteilt wird. Herr Brüderle ist allerdings eindeutig nicht sexuell übergriffig geworden, sondern hat Frau Himmelreich im äußersten Fall angebaggert, was in Deutschland im Gegensatz zu anderen Regionen der Welt keine Straftat darstellt. Hinzu kommt, dass alles, was Journalisten in vertraulichen Hintergrundgesprächen erfahren, vertraulich bleiben muss. Das schreibt das Presserecht vor, das war bisher aber auch presseethisch unbestritten. Der "Stern" hat einen Tabubruch begangen, der es der schwatzhaften Frau Himmelreich, möglicherweise aber auch anderen Journalisten künftig schwerer machen wird, in offensichtlich vertraulichen Situationen an Informationen zu kommen. Denn Verschwiegenheit ist die höchste Tugend des Journalisten gegenüber seiner Quelle. "Spiegel Online" berichtet heute über die Situation in den USA: Dort lassen die Politiker aus Angst vor Indiskretionen überhaupt keine Journalisten mehr privat an sich heran. Die Medien müssen selbst wissen, ob sie solche Verhältnisse auch in Deutschland haben wollen.

Wie sollten sich Politiker, die mit derlei Vorwürfen konfrontiert werden, dazu verhalten?

Sie müssen sorgfältig abwägen, ob es im Einzelfall besser ist, juristisch gegen einen solchen Presserechtsverstoß vorzugehen, ihm kommunikativ zu begegnen oder ihn schlicht zu ignorieren. Welche Reaktion die richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das ist Erfahrungssache. Wichtig ist, dass man keine Option von Vornherein ausschließt.

Ein Jahr liegt zwischen dem Vorfall und der Berichterstattung, manch einer vermutet dahinter eine kalkulierte Kampagne. Machen sich Medien strafbar, wenn sie Informationen zurückhalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt, der eventuell größere Aufmerksamkeit verspricht, einzusetzen?

Dass jede Redaktion ihren Giftschrank hat, den sie erst dann öffnet, wenn das Gift seine größte Wirkung zu entfalten verspricht, ist ja bekannt. Medien machen sich durch solche Praktiken nicht strafbar aber möglicherweise unglaubwürdig – so zum Beispiel im Fall Brüderle/Himmelreich.

Nach dem Stern-Bericht wurden schnell Spekulationen über ähnliches Betragen weiterer Politiker laut. Inwieweit dürfen solche Mutmaßungen geäußert werden?

Sie dürfen nicht geäußert werden, wenn sie falsch sind, wenn sie sich auf Geschehnisse im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs beziehen oder wenn sie die Schwelle alltäglicher Banalität nicht übersteigen. Auch Politiker haben ein Recht auf Privatsphäre und dazu gehört auch, dass private Fehltritte nicht in die Öffentlichkeit gehören.