Update: "Bild" will das Urteil nicht so auf sich sitzen lassen und teilt einige Stunden nach dem Richterspruch mit, dass das Landgericht Köln Kachelmanns "Millionen-Forderung weitgehend zurückgewiesen" habe. Eigentlich wollte Kachelmann statt von "Bild" und "BamS" 1,5 Millionen Euro sowie von Bild.de 750.000 Euro. Es seien ihm nun "nur" 335.000 Euro beziehungsweise 300.000 Euro zugesprochen worden. Zudem müsse Kachelmann 78 Prozent beziehungsweise 60 Prozent der bisherigen Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Und: In seiner Begründung mache das Gericht deutlich, dass es keine Anhaltspunkte gäbe, dass das Springer-Blatt "vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt hat". Außerdem habe "Bild" nicht - wie von Kachelmann behauptet - "rücksichtslos der Grenze zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit angenähert hätte."

Eine "Hetzkampagne" sieht der Kadi nicht. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, kündigt nun an: "Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen." Es liege weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, "dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über Aufsehen erregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten".

Einen Vergleich mit der bis dato höchsten Geldentschädigung in Deutschland scheut Springer nicht: die vom Oberlandesgericht Hamburg im Juli 2009 zugesprochene Summe von 400.000 Euro für mehr als 80 Berichterstattungen über die schwedische Prinzessin Madeleine. "Mit diesem Ausnahmefall ist die Bild-Berichterstattung über den Strafprozess gegen Jörg Kachelmann nicht ansatzweise zu vergleichen", meint Springer.

ps/dpa

 


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.