Audiovisuelle Mediendienste:
EU schiebt strengere Regeln für Videoplattformen an
Die EU-Institutionen wollen Youtube & Co. stärker regulieren. Jetzt zeichnet sich ab, wie genau die neuen Regeln für audiovisuelle Mediendienste aussehen sollen.
Video-Plattformen wie YouTube müssen sich in der EU künftig an striktere Regeln bei Jugendschutz oder Werbung halten. Der zuständige Ausschuss des Europaparlaments und die EU-Staaten erzielten am Donnerstag einen Durchbruch in den Verhandlungen über die Regeln für audiovisuelle Inhalte, wie Parlament und EU-Kommission mitteilten. "Damit ist der Weg frei für moderne Reglungen für Fernsehen, Videos on-demand und Online-Videos", sagte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, Petra Kammerevert.
Auch soziale Netzwerke wie Facebook müssen bei audiovisuellen Inhalten nach Angaben des Parlaments künftig die gleichen Schutz- und Transparenzregeln erfüllen. Wenn Videos gemeldet werden, die zu Gewalt, Hass oder Terrorismus aufrufen, müsse Abhilfe geschaffen werden. "Damit können wir Hassreden oder rassistische Äußerungen, die in Videos verbreitet werden, stärker, einheitlicher und medienübergreifender bekämpfen", sagte Kammerevert. Videoplattformen wie YouTube sollten außerdem verpflichtet werden, Werbung, Sponsoring und Produktplatzierungen kenntlich zu machen.
Die EU-Kommission hatte 2016 eine Überarbeitung der Regeln für audiovisuelle Mediendienste vorgestellt. Der Kulturausschuss des Europaparlaments und die EU-Staaten wollen Anfang Juni abschließend darüber verhandeln.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begrüßt die "Kompromisse", die die Institutionen in Brüssel getroffen hätten. Ganz zufrieden ist Annette Kümmel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des VPRT, aber nicht: "Die Liberalisierung der zeitlichen Werbebestimmungen ist Grundlage für einen konvergenten Medienmarkt. Hier zeichnet sich eine maßvolle Reform ab. Vor allem die Abkehr von der stündlichen Werbezeitbegrenzung wird mehr Flexibilität erlauben. Weitere Spielräume zur Deregulierung zum Beispiel bei Single-Spots oder Unterbrechervorgaben wurden jedoch leider kaum ausgeschöpft."
Erfreulich sei, dass die Bedeutung der Selbstregulierung in der Werbung und im Jugendschutz anerkannt wird. Positiv bewertet der VPRT die Anker in der Richtline für die Auffindbarkeit und den Schutz von Inhalten vor Überblendungen.
In anderen Bereichen sieht der Verband die Richtlinie durchwachsen. Anstatt die Pflichten für "traditionelle" Dienste zu lockern, seien neue Auflagen wie bei der Förderung europäischer Werke hinzugekommen. Die Branche investiere bereits heute vielfach in europäische Inhalte, beteuerte der VPRT. Und dann folgt die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, bei den Konkurrenten - also On-Demand-Anbieter - zu kontrollieren, ob sie tatsächlich in ihrem Katalog eine 30-Prozent-Quote erfüllen. Neu ist außerdem, dass die Mitgliedstaaten neben ausländischen VoDAnbietern linearen Diensten Filmförderungsabgaben auferlegen können, die gezielt in ihren Mitgliedstaat einstrahlen. Dies stelle eine Durchbrechung des Kerns der Binnenmarktrichtlinie, des sogenannten Sendelandprinzips, dar, so der VPRT. (mit dpa)