Die Verleger wirken trotz der Einschränkungen des Urteils erleichtert. Stellvertretend verkündet der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen: Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, "eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben". Sowohl ARD als auch die Verleger signalisieren nach dem Urteil ihre Gesprächsbereitsschaft, um eine wirkliche Lösung für beide Seiten zu finden. Forscher im Auftreten ist WAZ-Lenker Christian Nienhaus; die ARD müsse sich an Auflagen halten und das Angebot den gestzlichen Vorgaben anpassen. "Solange dies nicht geschieht, muss die ARD die Tagesschau-App abschalten!", fordert der Verlagsmanager.

Hier noch die Chronologie des Streits, die die "dpa" aufgelistet hat:

22. Dezember 2009: Die deutschen Verleger und Privatsender protestieren auf breiter Front gegen die ARD-Ankündigung, kostenfreie Nachrichten für Smartphones einzuführen.

10. Februar2010: Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust bezeichnet die Kritik an der "Tagesschau"-App als realitätsfern.

21. Juni 2011: Acht Zeitungsverlage reichen vor dem Kölner Landgericht Klage gegen die "Tagesschau"-App ein.

13. Oktober 2011: Das Landgericht legt beiden Seiten eine außergerichtliche Einigung nahe.

30. April 2012: Die Gespräche zwischen den Zeitungsverlegern und der ARD scheitern. Die Verlage machen dafür mehrfache Nachforderungen der Öffentlich-Rechtlichen verantwortlich.

19. Juli 2012: Das Kölner Landgericht mahnt erneut eine außergerichtliche Einigung an. Die ARD und die Zeitungsverleger bekommen dafür Zeit bis zum 30. August. Andernfalls will das Gericht am 27. September ein Urteil fällen.

30. August 2012: Die Frist für eine gütliche Einigung verstreicht ungenutzt.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.