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Bordexemplare:
Handelsblatt prüft Klage gegen Lufthansa

Verlagschef Gabor Steingart wirft der Fluglinie vor, sie zahle zu wenig für "Handelsblatt" und "Wirtschaftswoche", berechne aber zu hohe Kosten für die Bordexemplare.

Text: Susanne Herrmann

15. Februar 2016

Verlagschef Gabor Steingart wirft der Fluglinie Lufthansa vor, sie zahle zu wenig für "Handelsblatt" und "Wirtschaftswoche", berechne aber zu hohe Kosten für die Bordexemplare (Transport, Verteilung, Beseitigung). In dem Streit geht es um gut 15 Millionen Euro. Das berichtet die "Welt am Sonntag". Damit nutze die Lufthansa ihre marktbeherrschende Stellung aus.

Nun habe Steingart die Kanzlei des Münchner Rechtsanwalts und früheren Abgeordneten Peter Gauweiler engagiert. Ein Schlichtungsgespräch zwischen Steingart und dem Lufthansa-Chef Carsten Spohr brachte wenig Erleichterung: 500.000 Euro mehr will die Fluglinie künftig für die Titel des Verlags bezahlen. Einen Ausgleich für die Verluste in den vergangenen Jahren aber nicht.

Sollte die Verlagsgruppe Handelsblatt mit der Klage durchkommen und damit andere Verlage zu ähnlichen Klagen animieren, könnte es für die Lufthansa teuer werden. An Bord dabei sind unter anderem "Focus", "Stern", "Brigitte", "Die Welt" und die "Süddeutsche Zeitung" (Airliners.de).

Allerdings gehen die gedruckten Ausgaben von Tageszeitungen und Magazinen im Flugzeug seit Jahren zurück. Waren es 2008 noch 3,8 Millionen Magazine, sank die fliegende Auflage bis Ende 2014 auf rund 2,8 Millionen, die Tageszeitungen fielen vom Allzeit-Hoch 2012 mit 582.000 Exemplaren auf 416.000 (III/2014). Viele Verlage haben aufgrund der hohen Kosten und der sinkenden Anzeigenerlöse die Bordauflagen reduziert, etwa "Spiegel" und "FAZ".  Die Lufthansa reagiert damit seit Ende Januar mit weniger Papier und mehr digitalen Ausgaben (W&V Online berichtete). 


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Autor: Susanne Herrmann

schreibt als freie Autorin für W&V. Die Lieblingsthemen von @DieRedakteurin reichen von abenteuerlustigen Gründern über Medien und Super Bowl bis Streaming. Marketinggeschichten und außergewöhnliche Werbekampagnen dürfen aber nicht zu kurz kommen.


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