Dagegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Wulff sich wissentlich von Groenewold hat einladen lassen. Im Gegenzug soll der damals erste Mann im Staat später für einen Film Groenewolds beim Elektrokonzern Siemens um Unterstützung geworben haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dies eine nicht gestattete Vorteilsannahme beziehungsweise Gewährung. Laut Strafgesetzbuch stehen darauf bis zu drei Jahre Haft. Im Fall Wulff wird aber höchstens von einer Geld- oder Bewährungsstrafe ausgegangen. Die Verteidigung fordert einen klaren Freispruch.

In den bisherigen vier Verhandlungstagen hatte das Gericht neben Mitarbeitern des Hotels "Bayerischer Hof" auch Wulffs ehemaligen Fahrer, Bodyguard und eine Babysitterin angehört. Die Erinnerungen der meisten Zeugen hielten sich in Grenzen. Hotelmitarbeiter erklärten aber, es sei durchaus möglich, dass Wulff nicht mitbekommen habe, dass seine Rechnung teilweise von Groenewold beglichen wurde. Bis kommenden April sind 22 Verhandlungstage angesetzt. Übrigens: "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann, der den Rücktritt Wulffs rege begleitet hat, bezeichnete das Verfahren gegen den Ex-Bundespräsidenten bei Prozessauftakt im November als "überflüssig".