Genau unter die Lupe genommen hat die MABB den Fall, zumal ProSieben die Sendung vor 22 Uhr ausgestrahlt hat. In dieser Zeitschiene mit vielen Zuschauern müssen Sender besonders auf den Schutz der Jüngeren achten; genau dies regelt der oben erwähnte Paragraf. So könnte auch ein Hinweis auf die Schockwirkung nachfolgender Szenen, wie es im Umfeld von Joko & Klaas in der Regel gehandhabt wird, auch mal nicht ausreichen. Immerhin ist das Moderatoren-Duo bei der Medienaufsicht wiederholt angeeckt. 


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.