Gegen den Jugendschutz wird dieses Mal auch in der Werbung verstoßen. Bei ProSieben und auf MTV stoßen Werbespots für den "Tag des Todes" auf – Werbung für eine Handy-App, mittels der man sich sein Sterbedatum auf das Telefon schicken lassen kann. Dieser Werbefilm darf nur noch nachts zwischen 23 und 6 Uhr gezeigt werden.

Darüber hinaus hat sich die KJM mit Internet-Inhalten beschäftigt. Fünf Angebote sind demnach schlicht unzulässig: Ein Angebot, das auf kinderpornografische Inhalte verlinkt. Ein Forum, das ohne ausreichende Altersverifikation offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte verbreitet, indem es Selbstmord und Selbstverletzung in unkritischer Weise propagiert. Drei Angebote, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen und/oder den Holocaust leugnen. Details werden hier nicht genannt.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.