Hintergrund: Die Regelungen des Staatsvertrags sind in die Kritik geraten, nachdem 2009 CDU-nahe Verwaltungsräte unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatten - obwohl sich der Intendant für eine Verlängerung ausgesprochen hatte. Nachdem sich die Länder nicht auf eine Reform des Staatsvertrags verständigen konnten, hatten Rheinland-Pfalz und Hamburg in Karlsruhe geklagt. Bayern, Sachsen, Hessen und das Saarland sind der Klage entgegengetreten. Sie halten die derzeitige Regelung für rechtens. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr verkündet.

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.