Kritik an der Entscheidung übte die Mediengruppe an mehreren Punkten: Laut RTL verkennt das Bundeskartellamt, dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister keine Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte - im Gegensatz zu der amerikanischen Plattform Hulu. Der Werbemarkt sei daher nicht betroffen und die Vermarktung würde von den teilnehmenden Sendern selbst durchgeführt werden. Die Mediengruppe RTL Deutschland geht nicht davon aus, dass durch die Plattform ein wettbewerbsloser Duopol im TV-Markt entstünde. Der Wettbewerb zwischen den beiden Sendern bleibe bestehen, auch unter Einbeziehung des Internets. Das Internet werde von internationalen Playern dominiert und biete eine grenzenlose Bewegtbild-Vielfalt von professionell produzierten und nutzergenerierten Inhalten.

Zudem kritisiert die Mediengruppe das Vorgehen des Amtes, da es bis zuletzt konstruktive Gespräche mit dem Bundeskartellamt gegeben habe. Dabei hätten die Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 verschiedene Vorschläge gemacht. Der Grund, der nun aber ausschlaggebend war, dass sich das geplante technische Dienstleistungsunternehmen nur an TV-Sender gerichtet hätte, sei dabei allerdings gar nicht Teil der Diskussion gewesen. Und das obwohl es seit August 2010 bekannt gewesen sei.

kas/fm