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Einstweilige Verfügung:
Landgericht Köln verbietet Verdachtsberichterstattung über Metzelder

Das Landgericht Köln hat dem Springer-Verlag im Wege der einstweiligen Verfügung die identifizierende Berichterstattung über Christoph Metzelder im Zusammenhang mit einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren verboten.

Text: Markus Weber

26. September 2019

Foto: Stock Adobe

Laut eines Sprechers des Landgerichts Köln datiert der Beschluss der 28. Zivilkammer vom 18.9. 2019 (Az. 28 O 344/19). Das Verbot bezieht sich auf die Berichterstattung, wie sie in der Bild-Zeitung vom 4. und 5. September sowie auf Bild.de am 3. und 5. September zu lesen war. Zudem wurden konkrete Äußerungen verboten, die im Rahmen einer Berichterstattung des NDR am 11.9.2019 getätigt wurden.

In ihrem Beschluss hebt die Kammer unter ihrem Vorsitzenden Richter Dirk Eßer da Silva maßgeblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gegebene Vorverurteilung ab - und den Umstand, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.

Mit Rücksicht auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Fußballprofis werde es darüber hinaus keine weiteren Auskünfte des Landgerichts Köln geben. Die Antragsgegnerseite hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen. In diesem Fall sieht das Gesetz eine mündliche Verhandlung vor. (mw/app)


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Recht, Sportmarketing, Medien


Markus Weber, Redakteur W&V
Autor: Markus Weber

ist in der Online-Redaktion für Agenturthemen zuständig. Bei W&V schreibt er seit 15 Jahren über Werbeagenturen. Volontiert hat er beim Online-Marketing-Titel „E-Market“. 2010 war er verantwortlich für den Aufbau der W&V-Facebookpräsenz. Der Beinahe-Jurist mit kaufmännischer Ausbildung hat ein Faible für Osteuropa.


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