Warum also diese Angst vor Veränderung beim "Tatort"-Vorspann? Interessant ist die Randnotiz in einem Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Februar 2011. Dort hatte die Gestalterin des besagten Vorspanns – Kristina Böttrich-Merdjanowa - auf Nachvergütung und Namensnennung geklagt. Sie ist damit gescheitert. Bemerkenswert ist die Begründung des Richters: "Das Publikum schaut sich den Kriminalfilm nicht an, weil es den Vorspann sehen will", sagt er und betont, dass der Erfolg der ARD-Reihe "nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorspann" stehe. Warum also die Aufregung? Dann sollte es doch leicht sein, das Intro den heutigen Sehgewohnheiten anzupassen. Die Rezeption und die Erwartung der Zuschauer haben sich in den vergangenen 20 Jahren nämlich massiv geändert und sie wollen – solange sie überhaupt noch vor dem TV-Gerät sitzen – etwas anderes sehen als vor 40 Jahren.

Natürlich muss man bei einem möglichen Relaunch aufpassen und behutsam umgestalten – ein neuer Vorspann muss erkennbare Spielelemente des bestehenden aufnehmen und diese interpretieren. Für Markenberater und -gestalter ist das gängige Praxis. Die heutigen Logos und Schriftzüge großer und alter Marken wie Shell, Opel, Nivea oder Mercedes sehen anders aus als vor 50 Jahren, die Marken aber bleiben erkennbar und prägend. Marken verändern sich mit ihrer Zeit. Sie müssen es sogar tun, um relevant zu bleiben - vor allem für die nachrückenden jüngeren Zielgruppen. Wandlung bei gleichzeitiger Wiedererkennung: Dieser Aufgabe sollte sich der ARD-"Tatort" als beliebteste deutsche Krimiserie stellen.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.