Gemeint ist damit die Entscheidung der Münchner von Mitte Februar; der Kadi hat dabei die KEK ganz klar gerügt, die 2006 die damals geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Axel Springer mit der "vorherrschenden Meinungsmacht“ eines entstehenden TV-Print-Konzerns abgelehnt hatte. Im Kern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der KEK vor wenigen Wochen klargemacht, dass von ihr selbst aufgestellte Umrechnungstabellen nicht dazu geeignet sind, um Macht in TV mit Macht in Print oder Radio oder gar Internet zu vergleichen.

Die KEK muss nun Kriterien finden, die mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar sind. Diese neuen Maßstäbe sollen Reichweiten im TV beispielsweise zu Auflagen in Print und vor allem zu Zugriffen im Internet sinnvoll in Relation setzen – auch das dürfte eines der Ziele der oben erwähnten Gesetzesreform sein. Tobias Schmid von der Mediengruppe RTL plädiert jedenfalls dafür, dass sauber vergleichbare Maßstäbe gefunden werden: “Es ist folglich vor allem im Interesse einer funktionierenden Ordnungspolitik, eine Lösung dafür zu finden, wenn man das System nicht ad absurdum führen will.“


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.