Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass der Ankauf des Informationsmaterials eine typische Handlung von Journalisten sei, das sei kein strafrechtliches Verschulden. Zumal der Journalist ja angesichts des brisanten Materials geradezu verpflichtet war, bei Fischer nachzuhaken.

Das Amtsgericht hatte den Journalisten im Oktober 2010 zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt, das Landgericht sprach ihn in der Berufungsverhandlung im Mai 2011 frei. Die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo sei von der Pressefreiheit gedeckt. Verfahrensbeteiligte gingen am Dienstag davon aus, dass der neue Prozess in wenigen Monaten vor dem Landgericht München beginnen könnte. "Unser Reporter hat niemanden genötigt und nichts anderes wird die erneute Verhandlung ergeben", kommentierte "Bild"-Sprecher Tobias Fröhlich bei der Verhandlung. Ottfried Fischer hingegen ließ über seinen Anwalt ausrichten: "Ich bin sehr zufrieden. Es war höchste Zeit, dass dieser Art Schmuddeljournalismus Grenzen aufgezeigt wurden. Denn: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt." dpa/aj


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.