Otti Fischers Sexprozess: Freispruch für "Bild"-Journalisten aufgehoben
Neue Runde im Sex-Prozess um Otti Fischer. In dritter Instanz wurde wieder für den Schauspieler entschieden. Das Oberlandesgericht hob am Dienstag einen Freispruch für einen ehemaligen "Bild"-Journalisten auf. jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.
Neue Runde im Sex-Prozess um Otti Fischer. In dritter Instanz wurde wieder für den Schauspieler entschieden. Das Oberlandesgericht hob am Dienstag einen Freispruch für einen Journalisten auf. In seiner Begründung sagte der Vorsitzende Richter, die Urteilsbegründung des Landgerichts wiederum sei lückenhaft und widersprüchlich und folgte in der Revisionsverhandlung dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Fischers Anwälten. Jetzt muss wieder das Landgericht verhandeln.
Die Anwälte des Journalisten hatten dagegen beantragt, das Urteil nicht aufzuheben. Es gebe keinen Grund, den Freispruch anzuzweifeln, so die Anwälte. Ein ehemaliger Reporter der "Bild"-Zeitung soll den bekannten Schauspieler mit einem Sex-Video mit zwei Prostituierten zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. Für das Video soll der Reporter ein Info-Honorar bezahlt haben.
Das Oberlandesgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass "der Freispruch der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht standhält", sagte der Vorsitzende Richter. "In der Urteilsbegründung fehlt bereits die zusammenhängende Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten." Auch enthalte das Urteil zu wenig Angaben über die Zeugenaussagen.
"Entscheidend ist für uns die Aufhebung des Freispruchs", sagte ein Anwalt Fischers. Die "innerste Intimsphäre" seines Mandanten sei verletzt worden. Man wolle keine hohe Strafe erzielen "Es ist weiter auch das Hauptziel der Nebenklage, hier einfach mal einen Präzedenzfall zu schaffen. Es gibt eine klare Grenze für die Pressefreiheit."
Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass der Ankauf des Informationsmaterials eine typische Handlung von Journalisten sei, das sei kein strafrechtliches Verschulden. Zumal der Journalist ja angesichts des brisanten Materials geradezu verpflichtet war, bei Fischer nachzuhaken.
Das Amtsgericht hatte den Journalisten im Oktober 2010 zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt, das Landgericht sprach ihn in der Berufungsverhandlung im Mai 2011 frei. Die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo sei von der Pressefreiheit gedeckt. Verfahrensbeteiligte gingen am Dienstag davon aus, dass der neue Prozess in wenigen Monaten vor dem Landgericht München beginnen könnte. "Unser Reporter hat niemanden genötigt und nichts anderes wird die erneute Verhandlung ergeben", kommentierte "Bild"-Sprecher Tobias Fröhlich bei der Verhandlung. Ottfried Fischer hingegen ließ über seinen Anwalt ausrichten: "Ich bin sehr zufrieden. Es war höchste Zeit, dass dieser Art Schmuddeljournalismus Grenzen aufgezeigt wurden. Denn: Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt." dpa/aj