ZAK verkündet Werbeverstöße:
Sat.1 und Sixx müssen ihre Werbepausen klarer abgrenzen
Ein Werbetrenner muss Programm klar von der Reklame trennen. Bei Sat.1 und Sixx sieht die ZAK diesen Anspruch nicht erfüllt - und bei #GNTM gefällt das Product Placement nicht.
Der Zuschauer soll klar erkennen, wenn ein Sender vom Programm in die Werbepause wechselt. Nicht so klar war das offenbar dem Publikum während des Sat.1-Flopps "Newtopia" und beim Werbetrenner "Von A bis Z" des Frauensenders Sixx.
Die für Zulassung und Aufsicht zuständige Kommission der Medienanstalten macht am Mittwoch auf entsprechende Fehltritte der beiden werbefinanzierten Sender aus der ProSiebenSat.1-Familie aufmerksam. Werbetrenner unter anderem im Umfeld der 2015 vorzeitig beendeten Vorabendreihe "Newtopia" haben demnach aus Sicht des ZAK genannten Gremiums "den Anforderungen der leichten Erkennbarkeit der Werbung und deren eindeutiger Absetzung vom redaktionellen Programm nicht genügt".
Egal ob Sat.1 oder Sixx – den Medienwächtern erschienen die Trailer vor der Reklame zu sehr aufs Programm bezogen und zu wenig auf die nachfolgende Werbung. Die ZAK erinnert in der Mitteilung vom Mittwoch an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom Oktober. Darin sei die Werbetrennung bestätigt worden, die klare Abgrenzung der Werbepausen präzisiert. Wörtlich heißt es:
"Demnach ist die Trennung dann eindeutig, wenn sich dem durchschnittlichen, nicht übermäßig konzentrierten Zuschauer aufgrund der Gestaltung des als Zäsur eingesetzten Mittels und sonstiger Umstände der Eindruck aufdrängen muss, dass als nächstes Werbung läuft."
Übrigens: Die ZAK-Mitglieder haben sich in ihrer Sitzung an einem weiteren Sender der Münchner TV-Familie gerieben. ProSieben stößt den Aufsehern auf, weil bei "Germany’s Next Topmodel - by Heidi Klum" gleich "in drei Fällen unzulässige Produktplatzierung" festgestellt worden sei. Neu ist der Aufreger nicht; die Placements der Show sorgten im vergangenen Jahrzehnt immer wieder für Aufreger und Diskussionen, während die Werbebranche begeistert mitmachte.
Jetzt gefielen der ZAK jeweils "Produktpräsentation und –inszenierung" im Umfeld von #GNTM nicht. In den beanstandeten Fällen handelte es sich um die zu offensichtliche Platzierung von Produkten aus der Kosmetikbranche. Konsequenzen wie Bußgelder hat ProSieben erst einmal nicht zu befürchten; erst bei weiteren Verstößen mit ähnlichem Charakter.