Die GfK erhebt im Rahmen des Handelspanels in mehr als 90 Ländern weltweit regelmäßig Daten zu elektronischen Daten. Für den deutschen Markt liegen dieser Auswertung Informationen für 2015 und das erste Quartal 2016 zu Grunde. Basis der Konsumentendaten ist eine Ad-hoc Befragung im GfK MediaScope, mit einer Stichprobe von 25000 Personen, die Auskunft zu ihrer TV-Ausstattung und ihren monatlichen Entertainment-Ausgaben (Home Video, Kino, Musik, Bücher, Games, etc.) geben.

Übrigens: Im Streit um die Erhebung von Nutzerdaten durch internetfähige Fernseher hat das Landgericht Frankfurt Mitte Mai Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Samsung-Datenschutzrichtlinie geäußert. Es könnte einiges dafür sprechen, dass bestimmte Klauseln der Richtlinie nicht klar genug seien und damit gegen das Transparenzgebot verstießen, hieß es. Zudem seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wegen ihres Umfangs von 399 Seiten möglicherweise nicht zumutbar. Ein Urteil soll am 10. Juni verkündet werden.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.