GfK analysiert:
So smart sind deutsche TV-Nutzer
Mit dem TV-Gerät im Internet surfen können inzwischen mehr als 40 Prozent der deutschen Haushalte. Doch tun sie es? Die GfK weiß mehr ...
"Der Markt für Smart TVs in Deutschland entwickelt sich weiterhin positiv": So lautet das Fazit der Nürnberger GfK nach aktuellen Erhebungen. Demnach sind bereits über 40 Prozent der deutschen Haushalte mit einem internetfähigen Fernsehgerät ausgestattet.
In Deutschland werden demnach derzeit rund sieben Millionen Fernsehgeräte pro Jahr verkauft. Mit der Fußball-EM in diesem Jahr und der Umstellung auf DVB-T2 erwartet die GfK nun "zusätzliches Absatzpotenzial", ebenso wie durch technische Innovationen wie 4K/Ultra-HD, die in den nächsten Jahren zum Kauf eines neuen Fernsehers anregen würden. "Bis zum Jahr 2020 rechnet GfK mit einem jährlichen Absatz von 7,7 Millionen Geräten“, heißt es.
Weitere Ergebnisse der GfK, die Aufschluss darüber geben, wie smart die deutschen TV-Nutzer aktuell sind:
- In den ersten vier Monaten des Jahres besaßen laut GfK zum Beispiel 60 Prozent aller in Deutschland verkauften TV-Geräte eine Smart TV-Funktion. Betrachtet man die Umsätze, dann sind es sogar über 80 Prozent.
- Aktuell besitzen bereits über 40 Prozent der deutschen Haushalte einen Smart TV. Auf Angebote wie Video-Streaming Portale und Mediatheken greift jedoch nur knapp ein Viertel (22 Prozent) der deutschen Haushalte zu.
- Der durchschnittliche aktive Smart TV-Nutzer ist zwischen 30 und 49 Jahre alt (39 Prozent), männlich (58 Prozent), verfügt über ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2499 Euro (63 Prozent) und lebt in Haushalten mit drei (23 Prozent) beziehungsweise vier und mehr Personen (28 Prozent).
Die GfK erhebt im Rahmen des Handelspanels in mehr als 90 Ländern weltweit regelmäßig Daten zu elektronischen Daten. Für den deutschen Markt liegen dieser Auswertung Informationen für 2015 und das erste Quartal 2016 zu Grunde. Basis der Konsumentendaten ist eine Ad-hoc Befragung im GfK MediaScope, mit einer Stichprobe von 25000 Personen, die Auskunft zu ihrer TV-Ausstattung und ihren monatlichen Entertainment-Ausgaben (Home Video, Kino, Musik, Bücher, Games, etc.) geben.
Übrigens: Im Streit um die Erhebung von Nutzerdaten durch internetfähige Fernseher hat das Landgericht Frankfurt Mitte Mai Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Samsung-Datenschutzrichtlinie geäußert. Es könnte einiges dafür sprechen, dass bestimmte Klauseln der Richtlinie nicht klar genug seien und damit gegen das Transparenzgebot verstießen, hieß es. Zudem seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wegen ihres Umfangs von 399 Seiten möglicherweise nicht zumutbar. Ein Urteil soll am 10. Juni verkündet werden.