Ähnlich verhalte es sich mit den App-Store-Betreibern des auf den Smart-TVs. Die Überprüfung habe ergeben, dass bei einem Teil der Geräte die Bedienung innerhalb des App-Stores an den Betreiber übermittelt werde - "damit ist es für diesen möglich, festzustellen, wann welche App geöffnet wurde", berichtet die Behörde, die in Bayern den Datenschutz bei privaten Unternehmen überwacht.

Für problematisch hält Behördenchef Kranig auch die in Smart-TVs integrierten Programmführer mit Personalisierungsdiensten. Diese lieferten auf der Basis ausgewählter Sendungen, aufgenommener Programme oder gestarteter TV-Apps dem jeweiligen Nutzer Programmempfehlungen und Werbeeinblendungen. Anhand der eindeutigen Gerätekennung ließen sich so Nutzerprofile erstellen, "aus denen sich Aussagen über Interessen, das Alter, politische oder religiöse Ansichten und Gesundheitszustand ableiten lassen", warnen die Datenschützer. Dabei freuen sich gerade die Vermarkter der Senderfamilien über diese Zusatzfunktionen.