VPRT kritisiert Zusatzauflagen der Länder
Die privaten Rundfunkanbieter beanstanden die Umsetzung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Länder. Es seien Zusatzauflagen verabschiedet worden, die die EU-Richtlinie gar nicht vorsieht.
Der VPRT kritisiert die Umsetzung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die Länder. Diese hätten „praxisfremde, diskriminierende Zusatzauflagen“ für deutsche TV-Veranstalter verabschiedet, „die in dieser Form weder in der EU-Richtlinie noch in anderen EU-Staaten existieren“.
Konkret moniert der VPRT die von den Ländern beschlossene Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen. Diese soll für deutsche Fernsehsender auch für die Ausstrahlung von Fremdproduktionen wie etwa ausländische Lizenzware gelten, wenn die Produktplatzierungen mit zumutbarem Aufwand ermittelbar seien. „Das ist wirklichkeitsfremd und im Übrigen bei den Fernsehveranstaltern falsch adressiert. Wir sollen nun für Inhalte haften, die wir weder produziert noch beauftragt haben“, sagt VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Zudem seien weitreichende Formateinschränkungen für Produktbeistellungen auch für private Sender vorgesehen worden.
Vor diesem Hintergrund sehen die privaten Rundfunkanbieter weiteren Handlungsbedarf. Der VPRT fordert die Abschaffung aller gattungsspezifischen Werberegelungen durch eine umgehende erneute Überarbeitung der Europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Doetz kündigte an, dass dies eines der wichtigsten Themen im kommenden Jahr sein werde und man hierzu bereits in Kontakt mit der EU-Kommission stehe.