Kabel Deutschland. Droht in Sachen Einspeiseentgelte der öffentltich-rechtlichen Sender ein Dämpfer vor Gericht. Laut "dpa" zweifelt der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht in der Verhandlung am Dienstag an, dass die Sender weiter an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer Programme zahlen müssen. Im ersten von mehreren Verfahren hat der Netzbetreiber gegen den RBB geklagt. "dpa" zitiert den Richter: "Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine Dienstleistung?". In der ersten Tendenz sehe das Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, womit "kein Anspruch auf Entgelt bestehen dürfte". Die KDG geht von einem Verfahren über mehrere Instanzen aus. Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden hatte das ZDF und alle ARD-Anstalten wegen ihrer einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz verklagt. Hintergrund: Die Sender geben Kabelnetzfirmen in der Regel Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon gehen allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten – so will es auch die Gebührenkommission KEF - wollen ab 2013 aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen. Kabel Deutschland will im Gegenzug sein Leistungsspektrum überprüfen.

RTL II. Kann als Vollprogramm für fünf Jahre weitersenden. Die Zulassungskommission ZAK der Medienanstalten hat am Dienstag in Ludwigshafen grünes Licht zur Verlängerung der Lizenz gegeben. Voraussetzung: Die bisherigen Anteile an Information und Nachrichten sollen nicht schrumpfen. Die ZAK segnet auch eine verlängerte Lizenz von sieben Jahren für den Discovery-Männersender Dmax ab.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.