Nach der Analyse des Vereins können mit dem Überwachsprogramm nicht nur Internet-Telefonate belauscht, sondern auch Bildschirmfotos von Inhalten des Webbrowsers oder von Chat- und E-Mail-Programmen gemacht werden. Es geht noch weiter: Auch niemals versendete Nachrichten oder Notizen könnten so kopiert werden. "Intime Notizen gehörten aber zu dem strikt geschützten Kernbereich, den das Bundesverfassungsgericht bewahrt sehen wollte", so CCC-Sprecher Rieger in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Daneben warnt der CCC auch davor, dass sich mit der Software Sicherheitslücken auftun würden, die von Dritten ausgenutzt werden könnten. (dpa/aj)


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.