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Festnahmen bei Kino.to: Anwalt spricht Nutzer frei

Das illegale Streaming-Portal Kino.to hat die Staatsanwaltschaft abgeschaltet, Mitarbeiter wurden verhaftet. Ein Vorgehen gegen Nutzer der Plattform hält der Kölner Anwalt Christian Solmecke aber für unwahrscheinlich.

Text: Uli Busch

8. Juni 2011

Wegen des Verdachts der illegalen Verbreitung von Spielfilmen hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden jetzt einen konzentrierten Schlag gegen das Filmraubkopien-Portal Kino.to geführt. Die Plattform wurde abgeschaltet und die Polizei beschlagnahmte die Domain. Bei Razzien in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden wurden zeitgleich Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht, 13 Personen wurden verhaftet.

Ein Vorgehen gegen die rund vier Millionen Nutzer der Plattform hält der Kölner Medien-Rechtsanwalt Christian Solmecke von Wilde Beuger Solmecke für unwahrscheinlich. Aus seiner Sicht sei "der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig“. Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde. Zudem sei die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (GVU) dafür bekannt, dass sie in der Regel „gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat“, so Christian Solmecke.

Die Filmindustrie, die sich schon lange an Kino.to störte, vertritt dazu eine andere Auffassung. Für sie ist schon das Zwischenspeichern eines Films eine illegale Kopie.


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Autor: Uli Busch

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