
ZDF & Co. beschränken ihre Online-Auftritte
Das war die Woche der Drei-Stufen-Tests: Nach DasErste.de ist nun auch über die Telemedienkonzepte von ZDF, 3sat, Phoenix und rbb entschieden. Gemeinsam sind ihnen Abstriche bei der Verweildauer. Der VDZ grantelt trotzdem.
Mit den kontroversen Drei-Stufen-Tests für die öffentlich-rechtlichen Internet-Angebote ging es diese Woche gut voran: Nach DasErste.de sind nun auch die Telemedienkonzepte von ZDF, 3sat, Phoenix und rbb beschlossen. Die Ergebnisse ähneln sich: Die Verweildauern wurden gegenüber den Sendervorstellungen verkürzt. Beim ZDF werden gerade Serien und Reihen deutlicher begrenzt. Sportereignisse wie die WM-Spiele müssen nach 24 Stunden aus dem Netz verschwinden, eingekaufte internationale Serien dürfen nicht im Netz gezeigt werden. Nachrichtensendungen werden nach einem Jahr gelöscht.
"Den Interessen von Verlegern und kommerziellen TV-Sendern wurde damit sehr weitgehend Rechnung getragen", sagt ZDF-Intendant Markus Schächter. "Zugleich hat die Prüfung ergeben, dass die Auswirkungen unserer Angebote auf die Geschäftsmodelle der kommerziellen Veranstalter marginal sind." Diesen Zahlen zufolge würde ein Austritt der ZDF-Onlineangebote privaten Anbietern nur 0,4 Prozent des Marktes einbringen. "Ich hoffe, dass damit der Dauerstreit über die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Onlineangebote ein Ende hat", so Schächter.
Zumindest gegen die Pläne für DasErste.de läuft der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger aber unbeeindruckt Sturm:"Das hat nichts mehr mit dem Profil eines öffentlich-rechtlichen Senders zu tun. Es ist ein Freibrief, der eine gebührenfinanzierte Expansion der ARD zu einem Medien-Haus bedeutet", beklagt VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner. Mit den Gebührengeldern könne die ARD aus dem Vollen schöpfen. Das wiederum gibt die Entscheidung eigentlich nicht her: Der Rundfunkrat will ein Auge auf die Kosten halten und bei zu großen Überschreitungen der Pläne informiert werden. Auch Fürstners nächster Kritikpunkt verwundert etwas: "ARD und Co. erklären ihr gesamtes Online-Angebote ganz unabhängig von Fernsehsendungen für zulässig. Nicht einmal die Pflicht zur Kennzeichnung des Sendungsbezugs soll greifen." Der Beschluss zu DasErste.de listet allerdings sehr wohl Beschränkungen auf.
Zu guter Letzt hat der Rundfunkrat des NDR auch über Tagesschau.de und Eins-Extra.de befunden. Hier liegt Zündstoff: Denn während der Rundfunkrat das Angebot als vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt und dem Rundfunkstaatsvertrag entsprechend sieht, dürften das die Privatwirtschaft anders sehen: Der "publizistische Beitrag des Angebots" soll hier erhöht werden. Konkret heißt dass, das Verlinkungen zu themenbezogenen Beiträgen von Formaten wie "Panorama" order "Report" auf Tagesschau.de hinzukommen sollen. Ausgaben des "Brennpunkt" mit entsprechender Relevanz sollen dauerhaft archiviert werden.