Bunte: Badebilder mit Prinz Ernst August haben juristisches Nachspiel
Prinz Ernst August von Hannover hat den Bunte-Verlag wegen der Fotos abgemahnt. Der Verlag weigert sich, die geforderte Unterlassungsverpflichtung abzugeben.
Unter dem Titel „Geht hier seine Ehe baden?“ veröffentlichte das People-Magazin Bunte am 7. Januar Bilder, die Prinz Ernst August von Hannover beim Baden und Turteln in Thailand zeigten. Das Pikante dabei: an seiner Seite war nicht seine Ehefrau Prinzessin Caroline von Monaco, sondern eine „schöne Begleiterin“. Diese Geschichte, mit der Bunte ein Coup gelang, wird nun ein Fall für die Justiz. Das bestätigt Burda-Vorstand und Justitiar Robert Schweizer: „Prinz Ernst August von Hannover hat die Bunte Entertainment Verlag GmbH abgemahnt." Der Anwalt der Gegenseite erkläre "nur pauschal, ohne weitere Begründung, es würden Persönlichkeitsrechte seiner Mandantschaft verletzt“. Der Burda Verlag habe sich geweigert, "die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Zur Begründung reichten wenige Sätze aus“.
In München wartet man nun ab, ob eine Einstweilige Verfügung erlassen wird. „Sollte dem Verlag eine Einstweilige Verfügung zugehen, würde der Verlag selbstverständlich gegen sie einen Widerspruch einlegen,“ so Schweizer weiter. Es sei die Aufgabe und das Recht der Presse, die Realität abzubilden, insbesondere, wenn es sich um eine politische Person handele. „Es hat nämlich durchaus inhaltlich und äußerlich Einfluss auf die Regierung des Fürstentums, wenn die gegenwärtige Stellvertreterin und Nachfolgerin von Fürst Albert, Caroline von Hannover, ohne ihren Ehemann, dessen Namen sie also auch noch trägt, auftritt und handelt.“
In der Vergangenheit kam es immer wieder größeren juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem People-Magazin und dem Adelspaar. Doch der Burda-Jurist Schweizer ist sich sicher, dass die Redaktion mit ihrer aktuellen Veröffentlichung „rechtmäßig gehandelt hat. Mit jedem Wort und mit jedem Bild. Ich stehe zu 1000 Prozent hinter der Redaktion.“