
Kabelbetreiber klagen gegen ARD und ZDF
Eine Musterklage von Net Cologne und Wilhelm.Tel soll Klarheit schaffen, ob es ein Recht auf Einspeisegebühren der Sender im Kabel gibt.
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Die mittelständischen Kabelbetreiber Net Cologne (Köln) und Wilhelm.Tel (Hamburg) haben nach Informationen des W&V-Schwestertitels "Kontakter" kurz vor Jahreswechsel 2012 eine Musterklage gegen ARD und ZDF eingereicht. Die Landgerichte in Köln und Hamburg sollen grundsätzlich Klarheit darüber schaffen, ob es ein Recht auf Einspeisegebühren gibt.
Zwei Fragen wollen die Kabelbetreiber stellvertretend für die 170 in der Deutschen Netzmarketing Gesellschaft (DNMG) organisierten mittelständischen Kabelbetreiber geklärt haben: Ist es rechtens, dass ARD und ZDF für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabel nichts bezahlen, obwohl sie dies für dieselbe Leistung auf DVB-T und Satellit tun? Und: Dürfen ARD und ZDF kleine und mittelständische Kabelbetreiber anders behandeln als die großen Regionalgesellschaften Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW? Die Parteien wollen sich zur Klage nicht äußern. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.
An diese großen Regionalgesellschaften entrichten ARD und ZDF aus historischen Verträgen heraus insgesamt 60 Millionen Euro Einspeisegebühren pro Jahr – bisher jedenfalls noch. Doch auch dieses Geld wollen sich die Öffentlich-Rechtlichen von 2013 an sparen. Sie stoßen damit allerdings auf erbitterten Widerstand von Kabel Deutschland & Co. Verhandlungen laufen. Den kleinen Kabelbetreibern wurden Verhandlungen grundsätzlich verweigert.
Die großen Privatsendergruppen beobachten den Streit mit Argusaugen. Sie zahlen weiter Einspeisegebühren für ihre regulären Programme. Für HD-Programme werden sie immerhin an den Einnahmen der Kabelgesellschaften beteiligt - wie aktuell die Mediengruppe RTL Deutschland bei Unitymedia. Eine Ungleichbehandlung gegenüber ARD und ZDF würden die Privatsendergruppen sicher nicht hinnehmen.