Das Bundeskartellamt hatte vor der Genehmigung dieses Verfahrens potenzielle Käufer und andere Marktteilnehmer befragt. Nach Ansicht der Behörde besitzt die DFL eine erhebliche Macht. Deshalb darf sie nicht willkürlich darüber entscheiden, welche Käufer den Zuschlag erhalten und welche nicht. "Dementsprechend hat sich die DFL zur Durchführung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens verpflichtet. Sie wird über den Zuschlag der einzelnen Pakete und des erfolgreichen Szenarios anhand vorab festgelegter Kriterien entscheiden", teilte das Kartellamt mit.