"Funktionale Einschränkungen und Hürden zur Einhaltung der Datenschutzgesetze schwächen das Vertrauen der Menschen in Technologien", so Degenhart. Er fordert in der Technologieentwicklung generell "Vorfahrt für Vertrauen und Sicherheit."

Mit Blick auf die seit 25. Mai einzuhaltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) heißt es vom Unternehmen, dass diese gerade bei Social-Media-Apps für Bedenken bei  Datenschutzbehörden und Gerichten sorgen würden.

"Aus Sicht von Continental wälzen diese Anwendungen in einigen Fällen die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, müsste im Fall von WhatsApp jeder Nutzer von jeder einzelnen Person in seinem Adressbuch die Zustimmung für das Teilen ihrer Daten mit diesen Diensten einholen", so die Einschätzung von Continental.  Diese Lösung erscheine dem Unternehme im Alltag nicht ausreichend zuverlässig und damit "praktisch untauglich". Daher nun das komplette Nutzungsverbot der heutigen Versionen der Social-Media-Apps WhatsApp und Snapchat. 

Continental zeigt sich offen, "diese Regelung aufzuheben, sollten die Anbieter eine unbedenkliche Nutzung ihrer Dienste im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung ermöglichen".

Continental erzielte 2017 einen Umsatz von 44 Milliarden Euro und beschäftigt aktuell mehr als 240.000 Mitarbeiter in 61 Ländern.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.