Erster Sieg: Facebook unterliegt Verbraucherschützern
Ein erster Sieg gegen Facebook: Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen das Social Media-Netzwerk durch gesetzt. Sie hatten bemängelt, dass Facebook seine Mitglieder dazu verleiten würden, Namen und E-Mails von Freunden zu importieren, obwohl diese vielleicht gar nicht Mitglied bei Facebook seien.
Ein erster Sieg gegen Facebook: Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen das Social Media-Netzwerk durch gesetzt. Sie hatten bemängelt, dass Facebook seine Mitglieder dazu verleiten würden, Namen und E-Mails von Freunden zu importieren, obwohl diese vielleicht gar nicht Mitglied bei Facebook seien. Das Online-Netzwerk kündigte in einer ersten Reaktion gegenüber dpa an, man werde sich die Entscheidung des Gerichts genauer ansehen. Danach werde man über weitere Schritte entscheiden. Facebook aber halte sich an die europäischen Datenschutz-Richtlinien.
Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezeichnete das Urteil als einen "Meilenstein". Wie der Verband mitteilte, habe das Gericht außerdem geurteilt, dass Facebook sich in seinen AGB nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen dürfe, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. "Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist", drohte bereits vzbv-Vorstand Gerd Billen an. Das Urteil des Landgericht Berlin ist noch nicht rechtskräftig (Az. 16 O 551/10).
Facebook ist auch noch von anderer Seite unter Beschuss: Auf der CeBIT hat auch das Landeszentrum für Datenschutz (ULD) aus Schleswig-Holstein seine Kritik erneuert. Neben der Funktion der Freundessuche kritisiert das ULD die Fan-Pages bei Facebook. Facebook-Fanseiten seien nach deutschem Gesetz wie eine eigene Homepage zu behandeln, es fehle ihnen aber ein Impressum nach dem Telemediengesetz (TMG). Streng genommen dürften Unternehmen deswegen keine Fanseiten anlegen. dpa/aj