BVDW kritisiert den Richterspruch scharf

Kritik kommt vom Bundesverband Digitale Wirtschaft. BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr meinte zum Urteil: "Der Wegfall des EU-US-Privacy Shields hat erneut erhebliche Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft in Gänze und belastet insbesondere auch kleine und mittelständische EU-Unternehmen." Die Firmen bräuchten auch in dynamischen Märkten wie der Digitalwirtschaft dauerhafte und langfristig stabile rechtliche Rahmenvorgaben. "Wir können nicht alle fünf Jahre bei null anfangen", so Duhr.

Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet. Er begründete seine Beschwerde damit, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen - ohne dass Betroffene dagegen vorgehen könnten. Ein irisches Gericht wollte vom EuGH wissen, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und das EU-US-Datenschutzabkommen "Privacy Shield" mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind.

Es ist das zweite Abkommen, das Schrems zu Fall bringt

Die Luxemburger Richter erklärten das "Privacy Shield" nun für ungültig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Auf Schrems' Betreiben hatte der EuGH 2015 bereits den Vorgänger des "Privacy Shield", die Safe-Harbor-Regelung, beanstandet, weil sie die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe. Für diese Einschätzung spielten auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 zur Internet-Überwachung durch US-Geheimdienste eine wichtige Rolle. (dpa/mw)

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