EuGH-Urteil: Ebay & Co müssen für Markenverstöße haften
Online-Marktplätze, die auf Marken-Verstöße nicht umgehend reagieren, kommen in die Bredouille: Nach dem jüngsten Urteil des EuGH könnten Ebay und Co für Markenpiraterie zur Rechenschaft gezogen werden.
Online-Marktplätze, die auf Marken-Verstöße nicht umgehend reagieren, kommen in die Bredouille: Nach dem jüngsten Urteil des EuGH könnten Ebay und Co zur Rechenschaft gezogen werden, wenn der Zugang zu „rechtsverletzenden Waren“ - etwa gefälschten Produkten - nicht umgehend gesperrt würde. Voraussetzung sei allerdings, dass er von dem Vergehen wisse oder nur lasch geprüft habe (Rechtssache C-324/099).
Im lange währenden Markenstreit zwischen L'Oréal und Ebay empfahl der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg für „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums aus. Nach dem Urteil der Luxemburger Richter sollen die zuständigen nationalen Gerichte Betreiber auch ermahnen können, vorbeugend gegen die Verletzung des Markenrechts vorzugehen.
Der Streit: Der Kosmetikhersteller wirft Ebay vor, den Handel mit gefälschten Produkten unter dem Namen L’Oreal oder nicht für den Verkauf bestimmten Proben nicht genügend zu bekämpfen. Ebay beteilige sich an Verstößen gegen das Markenrecht. Vor allem, dass Markenpiraten Stichwörter auf Google kauften, um dann auf Ebay-Autkionen zu verlinken, störte L’Oreal.
L'Oréal hatte darum zunächst beim High Court in Großbritannien geklagt. Dieser verwies auf die EU-Richter. Das Gericht in Großbritannien muss sich nun an dem Spruch der EU-Richter orientieren und selbst entscheiden, wie es in dem Fall weitergeht.
In einer ersten Reaktion lässt Ebay Europa verlauten, das Urteil schaffe „in gewissem Umfang Klarheit“ und stelle somit sicher, dass Artikel aller Marken in Europa online gehandelt werden könnten. Das wolle man ausbauen.
Erfreut zeigt sich der Markenverband über das Urteil. „Mit diesem Urteil wird klar, dass Plattformbetreiber aktiv an der Sicherheit auf ihren Marktplätzen mitarbeiten müssen und dies nicht einseitig auf Rechteinhaber verlagern können“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er mahnt aber an, dass das bestehende Recht weiter entwickelt werden sollte: „Das Urteil des EuGH ist eine erfreuliche Auslegung des bestehenden Rechts. Den Anforderungen im Kampf gegen Rechtsverletzungen im Internet wird aber schon das bestehende Recht nicht mehr genügend gerecht.“ (dpa/aj)