In einer ersten Reaktion lässt Ebay Europa verlauten, das Urteil schaffe „in gewissem Umfang Klarheit“ und stelle somit sicher, dass Artikel aller Marken in Europa online gehandelt werden könnten. Das wolle man ausbauen.

Erfreut zeigt sich der Markenverband über das Urteil. „Mit diesem Urteil wird klar, dass Plattformbetreiber aktiv an der Sicherheit auf ihren Marktplätzen mitarbeiten müssen und dies nicht einseitig auf Rechteinhaber verlagern können“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. Er mahnt aber an, dass das bestehende Recht weiter entwickelt werden sollte: „Das Urteil des EuGH ist eine erfreuliche Auslegung des bestehenden Rechts. Den Anforderungen im Kampf gegen Rechtsverletzungen im Internet wird aber schon das bestehende Recht nicht mehr genügend gerecht.“ (dpa/aj)


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.