Social Media:
Facebook löscht massenhaft extremistische Inhalte
Im ersten Quartal hat Facebook nach eigenen Angaben hunderttausende Beiträge mit Bezug zu den Terrororganisationen Islamischer Staat (IS) und Al-Kaida entfernt.
Die in die Kritik geratene Social-Media-Plattform geht hart gegen extremistische Inhalte vor. Das größte Online-Netzwerk hat im ersten Quartal hunderttausende extremistische Beiträge mit Bezug zu Terrororganisationen gelöscht. Insgesamt seien 1,9 Millionen Beiträge entfernt oder mit Warnhinweisen versehen worden - doppelt so viele wie im vorangegangenen Quartal. 99 Prozent davon wurden demnach nicht von Benutzern gemeldet, sondern von automatisierter Software und eigenen Prüfern entdeckt. Im Schnitt seien solche Beiträge für weniger als eine Minute auf der Plattform verfügbar.
Facebook hat jetzt erstmals publik gemacht, was es genau unter Terrorismus versteht: "Jede Nichtregierungsorganisation, die vorsätzliche Gewalttaten gegen Personen oder Eigentum begeht, um eine zivile Bevölkerung, Regierung oder internationale Organisation einzuschüchtern, um ein politisches, religiöses oder ideologisches Ziel zu erreichen." Regierungen hingegen dürften nach allgemeinem Rechtsverständnis unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig Gewalt anwenden.
Für das Aufspüren extremistischer Beiträge ist bei Facebook ein 200 Mitarbeiter großes Team zuständig. Die Einheit soll noch weiter aufgestockt werden. Künftig sollen Nutzer, deren Beiträge gelöscht wurden, aber die Gelegenheit bekommen, der Löschung zu widersprechen. Die neue Funktion soll spätestens zum Jahresende eingeführt werden. Die Beschwerden sollen binnen 24 Stunden geprüft werden.
Unterdessen geht die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, gerichtlich gegen Facebook vor. Ihr Vorwurf: Die Plattform habe einen Kommentar, der eine strafbare Beleidigung enthielt, monatelang nicht entfernt, obwohl er bereits am Tag der Veröffentlichung gemeldet worden war. An diesem Freitag (27.4.) verhandelt das Hamburger Landgericht über Weidels Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. (mw/dpa)