
Markenschutz:
"Fack Ju Göthe" darf nicht als Marke geschützt werden
Das EU-Gericht hat entschieden: "Fack Ju Göhte" darf nicht als Marke geschützt werden. Begründung: Der Filmtitel verstößt gegen die guten Sitten.

Foto: Constantin Film
Der dem Titel ähnliche englische Ausdruck "Fuck you" und damit der gesamte angemeldete Titel seien vulgär, urteilten die Luxemburger Richter. Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel des Filmerfolgs als Marke etwa für Spiele, Schreibwaren und Getränke in Europa schützen. Sie kann nun innerhalb von zwei Monaten noch vor den letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof ziehen.
Erst am Dienstagabend lief der Film mit Elyas M'Barek als Deutschlands coolstem Lehrer auf Sat.1. Die Zuschauer hat das "F-Wort" offenbar nicht gestört: Der Film holte einen Marktanteil von 16,6 Prozent bei den 14- bis 49-Jährigen.
Auch "Fack Ju Göhte" war mit fast sechs Millionen Besuchern der mit Abstand erfolgreichste Kinofilm 2017 in Deutschland. Dass die Filme so erfolgreich sind, bedeute aber nicht, dass Verbraucher nicht von dem Titel schockiert seien, hieß es vor Gericht.