
Data-Marketing:
"Internet-Ende"? - Peter Schaar widerspricht BVDW
Torpediert die EU mit der E-Privacy-Verordnung die digitale Gesellschaft? Der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar widerspricht dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sehr deutlich.

Foto: Peter Schaar
Es geht darum, wie Unternehmen künftig mit Daten von Internetnutzern umgehen müssen. Mit sehr scharfen Worten hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) am 10. Januar einen Entwurf der EU-Kommission kritisiert. Es geht um die so genannte E-Privacy-Verordnung.
Der BVDW sieht Reichweitenmessung, Besuchsanalysen von Webseiten und die Ausspielung digitaler Werbung in Gefahr. "Diese Verordnung stellt etablierte und von den Verbrauchern akzeptierte Geschäftsmodelle in Frage und negiert fundamentale Prinzipien der Digitalen Wirtschaft", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr.
Der Datenschutzexperte Peter Schaar, früherer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht das anders.
Sind die Pläne der EU-Kommission tatsächlich so gravierend negativ für die Internetwirtschaft?
Peter Schaar: "Ich sehe diese negativen Auswirkungen nicht. Die vorgeschlagenen Regeln der neuen ePrivacy-Verordnung zum Umgang mit Cookies sind deutlich differenzierter als die bisherigen Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie. Nach der gegenwärtigen Regelung ist grundsätzlich immer eine Einwilligung des Nutzers erforderlich, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. Dies hat sich als umpraktikabel erwiesen. Dagegen unterscheidet die vorgesehene Regelung zwischen Tracking-Mechanismen und anderen, datenschutzrechtlich unbedenklichen Verfahren. Dies halte ich für sinnvoll. Die Einwilligung soll zukünftig nur noch bei solchen Verfahren erforderlich sein, bei denen Eingriffe in den Datenschutz der Nutzer zu befürchten sind. Außerdem werden flexiblere Möglichkeiten geschaffen, wie der Nutzer seine Präferenzen ausdrücken kann."
BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr warnt zudem vor einer "Gefährdung" der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalen Wirtschaft. "Eine Solche Regelung", so Duhr, "bevorteilt vor allem Login-basierte Nutzungsmodelle, bei denen Nutzer ein pauschales Einverständnis für die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten geben." Duhr kritisiert also, der Entwurf der EU-Kommission stelle Unternehmen wie Facebook und Google besser.
Stimmt das? Werden tatsächlich Log-in-basierte Nutzungsmodelle bevorteilt?
Peter Schaar: "Das kann ich nicht erkennen. Gegenüber dem heutigen Recht eröffnet die Verordnung neue Möglichkeiten für solche Geschäftsmodelle, die den Datenschutz der Nutzer respektieren. Zudem muss die neue Vorschrift zusammen mit der Datenschutzgrundverordnung gelesen werden, die ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Danach werden Pauschaleinwilligungen, wie sie insbesondere von manchen US-basierten Diensten gefordert werden, nicht mehr zulässig sein. Der bisherige Vorteil für Facebook, Google usw. gegenüber anderen Angeboten wird sich dadurch verringern."
Der BVDW spricht von einer "fundamentalen Gefährdung der heutigen Informationsgesellschaft." Thomas Duhr findet noch deutlichere Worte:
Der BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr sagt: "Das Internet, wie wir es heute kennen, wird es damit nicht mehr geben." Herr Schaar, was sagen Sie dazu?
Peter Schaar: "Wenn damit gemeint ist, dass Spy Ware, Web Bugs, heimliche Identifizierungs- und Trackingverfahren - etwa das Device Fingerprinting - zurückgedrängt werden, hat er damit Recht. Im Unterschied zu ihm würde ich eine solche Zivilisierung des Web aber begrüßen."
Einen Kommentar zum Thema lesen Sie auch in der aktuellen Ausgabe der W&V.