
Beschwerden abgeschmettert:
"Spiegel"-Cover mit Henker Trump: Presserat lässt Gnade walten
In der Frage, ob der "Spiegel"-Titel mit Donald Trump als Henker der Freiheitsstatue zu weit ging, stärkt der Pressetrat die Meinungsfreiheit. Ähnlich ergeht es "Charlie Hebdo".

Foto: Der Spiegel
Der "Spiegel" zeigte Donald Trump Anfang Februar, wie er die Freiheitsstatue köpft. Das sorgte für Diskussionen. Gegen den Pressekodex verstößt die Darstellung aber nicht.
Die Beschwerden gegen das bluttropfende Cover-Motiv mit dem Schriftzug "America first" seien unbegründet, entschied der Deutsche Presserat jetzt in Berlin. "Die Karikatur ist zwar provokant, aber ein zulässiger Beitrag im Rahmen der politischen Berichterstattung, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist", teilte die Organisation mit. Die Redaktion setze sich in Form einer satirischen Karikatur in überspitzter Art und Weise mit dem US-Präsidenten und seinem Verständnis von Freiheit auseinander.
Der "Spiegel" habe das Titelbild immer als angemessene satirische Auseinandersetzung mit dem realen Handeln des US-Präsidenten angesehen, kommentierte der stellvertretende "Spiegel"-Chefredakteur, Alfred Weinzierl, die Bewertung des Beschwerdeausschusses. "Insofern finden wir die Entscheidung des Presserates nur folgerichtig."
Was sich Edel Rodriguez dabei gedacht hat
Die umstrittene Titelseite hatte der aus Kuba stammende Künstler Edel Rodriguez gestaltet, der 1980 als politischer Flüchtling in die USA gekommen war. Er hatte in der "Washington Post" im Zusammenhang mit dem von Trump verhängten Einreisestopp für Menschen aus islamischen Ländern von einer "Enthauptung der Demokratie" und der "Enthauptung eines heiligen Symbols" gesprochen.
Die Darstellung auf dem "Spiegel" erinnerte manche Betrachter an Enthauptungen durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Beim Presserat gingen 21 Beschwerden dagegen ein. Die Kritik lautete unter anderem, die Darstellung sei diffamierend und ehrverletzend. Beide Vorwürfe treffen nach Einschätzung des Presserats nicht zu.
Hier nochmals das Motiv:
Warum der Presserat auch "Charlie Hebdo" verschont
Als ebenfalls unbegründet wies der Presserat übrigens eine Beschwerde gegen ein Titelbild der deutschen Ausgabe von "Charlie Hebdo" zurück: Das Satiremagazin hatte in Anlehnung an das Trump-Titelbild Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einem blutigen Messer in der einen und dem abgeschnittenen Kopf des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz in der anderen Hand gezeigt.
Die Redaktion von "Charlie Hebdo" hatte erklärt, sich an den "Spiegel"-Titel anzulehnen, sei eine Geste des Respekts gegenüber den Kollegen in Hamburg gewesen, nachdem diese für ihr Cover viel Kritik hätten einstecken müssen. Nach Ansicht des Presserates ist die Darstellung eine provokante satirische Auseinandersetzung in Form einer Karikatur. Sie überschreite aber keine presseethische Grenze.
Das Motiv finden Sie hier.
ps/dpa