
Storytelling-Klassiker:
"The same procedure": Sendetermine von "Dinner for one"
Der Storytelling-Klassiker in der ARD: "Dinner for One oder Der 90. Geburtstag" bringt die Deutschen seit mehr als 50 Jahren am Silvestertag in Sektlaune. Und Netflix hält mit.

Foto: NDR/Annemarie Aldag
Butler James und sein Kampf mit dem Tigerfell - das ist ein feuchtfröhlicher Klassiker: Der Sketch "Dinner for One oder Der 90. Geburtstag" bringt die Deutschen seit mehr als 50 Jahren am Silvestertag in Sektlaune - auch dieses Jahr läuft der beliebte 20-Minüter wieder auf mehreren Kanälen. Wer also lange genug durchzappt, hat spätestens am frühen Abend gute Chancen, beim turbulenten Abendessen zu landen.
Dies sind die Sendetermine in den ARD-Programmen:
Der NDR sendet das 18-minütige Besäufnis um 15.25 Uhr, um 17.40 Uhr, um 19.40 Uhr und um 23.35 Uhr.
Der WDR hat die Sendung um 18.00 Uhr im Programm.
Der SWR zeigt den Evergreen um 18.05 Uhr (in der kürzeren Schweizer Fassung), um 19.25 Uhr, dann um 21.55 Uhr (wieder Schweizer Fassung) und um 23.50 Uhr (ebenfalls Schweizer Fassung).
Beim RBB wird um 18.07 Uhr zum Dinner geläutet.
Im MDR ist der Sketch um 19.00 Uhr zu sehen.
Im HR tischt James seiner verehrten Miss Sophie um 19.10 Uhr auf.
Der BR sendet um 18.55 Uhr und um 0.35 Uhr am ersten Tag des neuen Jahres.
Das Erste strahlt ebenfalls am Abend um 18.55 Uhr und am frühen Neujahrsmorgen um 0.30 Uhr aus.
Ach ja - Streaminganbieter Netflix hat das Dinner neu interpretiert und pünktlich zum Jahresende im Netz platziert. Film ab!
Butler James sorgt beim Silvester-Klassiker "Dinner for One" übrigens für einen Schaden von 2120 Euro. Teuerster Posten sei das Tigerfell mit Reparaturkosten von rund 2000 Euro, teilte die Allianz mit. Zudem sei der Teppich stark ramponiert und die Tischdecke mit Wein- und Speiseflecken übersät.
Der Münchner Versicherungskonzern hat eine fiktive Schadensakte für die Geburtstagsfeier erstellt. "Als Angestellter von Miss Sophie sind die Missgeschicke von Butler James als Eigenschäden der Arbeitgeberin anzusehen und damit nicht versichert", sagt Allianz-Expertin Mirjana Hasdorf-Achatz. Da sich der Butler während des Menüs mit Sherry, Weißwein, Champagner und Portwein betrinkt, gelte er als Wiederholungstäter. "Da müssten wir natürlich aus versicherungsrechtlicher Sicht überlegen, zu welchen Konditionen wir ihn künftig versichern."
W&V Online/dpa