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Ärger mit Kirchs Firma Sirius

Medien-Unternehmer Leo Kirch hat offenbar für seine Vermarktungsfirma Sirius eine heikle Personalie vorgesehen: Ulrich Blessing, der Bruder des angehenden Commerzbank-Chefs Martin Blessing, wird neuer Geschäftsführer. Und Premiere-Vorstand Carsten Schmidt stört sich an weiteren Plänen Kirchs.

Text: W&V Redaktion

21. Januar 2008

Medien-Unternehmer Leo Kirch hat offenbar für seine Vermarktungsfirma Sirius eine heikle Personalie vorgesehen: Ulrich Blessing, der Bruder des angehenden Commerzbank-Chefs Martin Blessing, wird neuer Geschäftsführer, schreibt "Der Spiegel". Der 40-jährige kommt von der Boston Consulting Group. Das Schwierige an der Besetzung Blessings: Die Commerzbank soll eine Bankgarantie für Kirchs Unternehmen abgeben, mit der er die Garantiezahlungen von drei Milliarden Euro über sechs Jahre an die DFL sichern will. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" kann Kirch aber sogar auf die Commerzbank verzichten. Sie werde nun gar nicht mehr Kirchs Bank-Partner, eine Alternative sei bereits gefunden.
Nicht nur von der Seite droht Ungemach: Gleichzeitig bringt sich auch Premiere in Position gegen Kirch. Der Pay-TV-Sender stört sich an Kirchs Plänen, die Bilder für das Pay-TV künftig selbst zu produzieren und sie dann als fertige Programmbeiträge zur Verfügung zu stellen. Im Interview mit der "Financial Times Deutschland" kündigte Carsten Schmidt, Vorstand für Sport und New Business bei Premiere, an, er werde "beinhart gegenverhandeln" und forderte die "Hoheit über dei Berichterstattung". Einen Brief an das Bundeskartellamt habe Premiere bereits aufgesetzt, in dem das Verhalten von Kirch als kartellrechtlich unzulässig bezeichnet wird. Vom Kartellamt heißt es gegenüber der "W&V", der Brief läge vor und man habe diesen zur Kenntnis genommen. Allerdings kann das Kartellamt nicht im Vorgriff tätig werden, denn die Verträge sind noch nicht gültig.
Schmidt sprach sich in dem Interview vor allem auch für exklusive Übertragungsrechte am Samstag aus. Weniger Exklusivität bei den Übertragungsrechten müsse zwangsläufig Preisabschläge nach sich ziehen.


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