Abmahnfalle Button-Lösung tritt in Kraft
Es ist soweit: Die seit März angekündigte Button-Lösung muss nun von Online-Shops umgesetzt sein. Es drohen Abmahnungen und ungültige Verträge.
Am heutigen 1. August tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass das Vertrauen der Konsumenten in Online-Shops steigern soll. Im Zuge der sogenannten "Button-Lösung" müssen künftig Händler den Kaufvorgang transparenter gestalten, um Abo-Fallen zu vermeiden. Und obwohl Verbände wie der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) über das Thema aufklären, herrscht Ärger über Kosten und Aufwand sowie Angst vor Umsatzrückgängen und Abmahnungen.
"Die verpflichtenden Anpassungen betreffen im Detail unmittelbar nur eine einzige Seite des Einkaufsprozesses", betont Thorben Fasching, stellvertretender Vorsitzende der Fachgruppe E-Commerce im BVDW. Der Kern liege hierbei in der Formulierung: "unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt". Direkt betroffen sei also die Bestellübersicht oder Bestellzusammenfassung, in der alle Informationen über die Bestellung zusammengefasst werden, bevor der Nutzer den Bestellbutton klickt. Laut einer Zusammenstellung der Kanzlei MH Rechtsanwälte müssen sowohl Produktbeschreibung, Mindestlaufzeit als auch Gesamtpreis sowie Versand- und Zusatzkosten deutlich hervorgehoben werden. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen angeglichen werden.
Die Top-Player – Shops, Marktplätze, Auktionshäuser und Software-Anbieter – haben sich auf die Änderungen vorbereitet. "Es bleibt aber ein gewisses Restrisiko bei kleinen und mittelständischen Shop-Betreibern", ist Fasching überzeugt, im Hauptberuf Geschäftsführer der Digitalagentur hmmh. Dennoch verschlafen einzelne Player auch ganz bewusst den 1. August. Sie fürchten Kaufabbrüche oder die Kosten der Shop-Umstellung. "Da nimmt man vielleicht lieber erst mal eine Abmahnung in Kauf", so Stefan Heyne, Vorstand des Spezialisten Shopware. Ein weiteres Problem: Das Gesetz macht den Gestaltungsspielraum enger – schlecht für design- und marken-orientierte Shops.
Die neuen Anforderungen werden laut Michael Schleusener, Professor an der Hochschule Niederrhein und Leiter des dortigen eWeb Research Center einige Händler dazu veranlassen, ihren Webauftritt grundlegend zu überarbeiten. "Einen Nachteil haben möglicherweise die Händler, die eine Minimallösung provisorisch basteln, und dadurch den Shop tatsächlich verschlechtern und so gegen die besser aufgestellte Konkurrenz ins Hintertreffen geraten", kommentiert Schleusener. Die Zahl der Retouren dürfte sich indes seiner Meinung nach nicht ändern: "Es könnten ein paar unbeabsichtigte Bestellungen weniger anfallen, gleichzeitig könnten neue, unerfahrene Käufer auch wieder höhere Retourenquoten produzieren."
Profiteure der neuen Regelung sind die Anwälte. "Die einen versuchen, meist gemeinsam mit E-Commerce-Spezialisten, das neue Gesetz richtig auszulegen. Die anderen bereiten sich mit Sicherheit schon darauf vor, Online-Shops abzumahnen", sagt Heyne. Auch hier gilt es sich vorzubereiten.