Das Bundesarbeitsgericht hielt die Streiks aber für zulässig. Angesichts der örtlichen Gegebenheiten könne Verdi die Amazon-Mitarbeiter an beiden Standorten nur auf dem Betriebsparkplatz ansprechen, entschieden die Erfurter Richter im November 2018. Amazon habe die ”kurzzeitige, situative Beeinträchtigung“ hinzunehmen.

Die Verfassungsrichter haben daran nichts auszusetzen. Das Arbeitsgericht habe ”das Spannungsverhältnis zwischen Eigentum sowie Handlungsfreiheit der Unternehmen als Arbeitgeber und Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft nachvollziehbar aufgelöst“. Die Grundrechte der Gewerkschaft würden ”nicht einseitig privilegiert“. Verdi sei auch nicht vorzuwerfen, dass keine Streikgasse gebildet wurde. Bei 65 Streikenden auf einem fast 30.000 Quadratmeter großen Parkplatz könnten arbeitswillige Mitarbeiter auch so problemlos ihr Auto abstellen und an ihren Arbeitsplatz gelangen.

Amazon reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung. ”Uns ging es immer um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betonte der weltgrößte Versandhändler. ”Sie steht an erster Stelle. Der heutige Beschluss hilft nicht, unnötige Gefahrensituationen auf dem Parkplatz zu vermeiden.“ Amazon hat in Deutschland 13 Logistikstandorte mit rund 13.000 Festangestellten.

Verdi teilte mit, Amazon habe mehrfach versucht, die Nutzung von Betriebsparkplätzen bei Streiks zu verbieten. ”Der Konzern muss spätestens jetzt zur Kenntnis nehmen, dass Wild-West-Methoden weder gegenüber den Beschäftigten und ihren Betriebsräten noch gegenüber Verdi angebracht sind“, sagte Gewerkschaftssekretär André Scheer. Verdi werde sein Streikrecht bei Amazon weiterhin wahrnehmen.