Verlage erhalten jedoch einen Zugriff auf de Kundendaten – allerdings auf freiwilliger Basis. Nutzer, die ein Abo im App-Store abschließen, wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Verlag ihren Namen, ihre E-Mail Adresse und ihre Postleitzahl bei der Anmeldung mit zu teilen. Hierbei gelten dann die Datenschutzrichtlinien der Verlage, nicht die Bestimmungen von Apple. Weitere Daten der App-Store-Kunden können ebenfalls auf freiwilliger Basis abgefragt werden. Dabei lässt Apple den entscheidenden Punkt offen, ob die Abrechnung der Abos generell über Apple erfolgen muss oder auch Drittanbieter Inhalte abrechnen können.

Apples App-Store bietet Anwendern in weltweit über 90 Ländern Zugriff auf mehr als 350.000 Apps, davon mehr als 60.000 iPad Apps. Weltweit sind laut Aplle 160 Millionen Geräte im Markt.

Die beiden deutschen Medien-Verbände VDZ und BVDZ wollten sich bisher noch nicht zu Apples Abo-Service äußern.


Autor: Leif Pellikan

ist Redakteur beim Kontakter und bei W&V. Er hat sich den Ruf des Lötkolbens erworben - wenn es technisch oder neudeutsch programmatisch wird, kennt er die Antworten. Wenn nicht, fragt er in Interviews bei Leuten wie Larry Page, Sergey Brin oder Yannick Bolloré nach.