WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Streaming-Dienst:
Apple will Kopfhörer-Firma Beats übernehmen

Apple verhandelt über den Kauf des Musikspezialisten Beats für mehr als drei Milliarden Dollar. Das vom Hip-Hop-Star Dr. Dre mitgegründete Unternehmen ist für seine Kopfhörer mit dem markanten "b" bekannt.

Text: W&V Redaktion

9. Mai 2014

Apple steht Medienberichten vor der größten Übernahme der Firmengeschichte. Der iPhone-Hersteller verhandelt demnach über den Kauf des Musikspezialisten Beats für 3,2 Milliarden Dollar. Das vom Hip-Hop-Star Dr. Dre mitgegründete Unternehmen ist für seine Kopfhörer mit dem "b" bekannt und hatte unlängst auch einen Streaming-Dienst für Musik gestartet.

Die Übernahme könnte bereits kommende Woche verkündet werden, schreibt die "Financial Times" unter Berufung auf Insider. Die Gespräche könnten aber auch noch scheitern, hieß es einschränkend. Kurz darauf berichteten auch das "Wall Street Journal" und die Finanz-Nachrichtenagentur Bloomberg über Verhandlungen. Apple und Beats äußerten sich nicht dazu.

Apple würde sich mit Beats eine Eintrittskarte ins Geschäft mit Abo-Diensten erkaufen, bei denen man für einen monatlichen Festbetrag Millionen Songs abrufen kann. In diesem Bereich gilt die schwedische Firma Spotify als treibende Kraft, hat aber auch viele Konkurrenten. Apple hatte mit dem iPod-Player und der iTunes-Plattform Musik-Downloads zu einem Riesen-Geschäft gemacht - aber bisher auf einen Abo-Dienst verzichtet.

Die Beats-Kopfhörer gelten als hochwertige Alternative zu Apples eigenen weißen "Earpods" und sind vor allem bei Jugendlichen populär. Der Musik-Unternehmer Jimmy Iovine, ein weiterer Beats-Mitgründer, hatte einen guten Draht zum 2011 verstorbenen Apple-Gründer Steve Jobs. Er solle nach der Übernahme in die Führungsriege von Apple kommen, hieß es in den Medienberichten. (dpa/kas)


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


20.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark (Junior) Online - Marketing Manager:in (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
18.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark (Junior) Social Media Manager:in (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
17.06.2025 | Ärzte ohne Grenzen e.V. | Berlin Senior Advisor Market Research (w/m/d)
Ärzte ohne Grenzen e.V. Logo
17.06.2025 | Sortimo International GmbH | Zusmarshausen Grafikdesigner (m/w/d)
Sortimo International GmbH Logo
16.06.2025 | D. Kremer Consulting | Großraum Düsseldorf-Wuppertal-Dortmund Marketing Manager/Marketing Allrounder (g*)
D. Kremer Consulting Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.