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Arbeitsrichter zeigt Verständnis für Eva Herman

Im Rechtsstreit um die Kündigung von Eva Herman hat das Landesarbeitsgericht Hamburg die Position des früheren "Tagesschau"-Sprecherin gestärkt.

Text: W&V Redaktion

2. Oktober 2008

Im Rechtsstreit um die Kündigung von Eva Herman hat das Landesarbeitsgericht Hamburg die Position des früheren "Tagesschau"-Sprecherin gestärkt.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) berichtet, sagte der Vorsitzende Richter, er habe sich intensiv im Berufungsverfahren Herman gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) mit den umstrittenen Äußerungen von Eva Herman beschäftigt: "Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen."
Der Richter machte deutlich, dass ein Verfahren langwierig und kompliziert sei, Herman aber durchaus Aussicht auf Erfolg habe. Zum einen könne die Kammer anders als die erste Instanz durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverhältnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe. Zum anderen könnte sich bei einer Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit herausstellen, dass die Aussagen Hermans für den NDR als Arbeitgeber zumutbar gewesen seien.
In der Folge verständigten sich Herman, die persönlich anwesend war, und der NDR auf weitere außergerichtliche Gespräche. Das Gericht setzte den nächsten Termin für den 26. November an. Sollten sich die Parteien nicht einigen können, soll in die Beweisaufnahme gegangen werden. Herman wollte sich nicht zu dem Verfahren und ihren Plänen äußern. Ihr Anwalt erklärte, die Klage ziele durchaus darauf ab, wieder als "Tagesschau"-Sprecherin tätig zu werden.
Im vergangenen Jahr war Eva Herman wegen umstrittener Äußerungen bei der Vorstellung ihres Buches in die Schlagzeilen geraten. Der NDR, für den sie seit 20 Jahren gearbeitet und neben der "Tagesschau" auch die Talk Sendung "Herman und Tietjen" moderiert hatte, kündigte ihr im September 2007. Die von Herman eingereichte Klage wies das Hamburger Arbeitsgericht im April mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben, Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin hatte sie Berufung eingelegt.


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