Wie argumentiert die Gegenseite?

Angelika Lange vom Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin betont: "Milch ist eine natürlich entstandene Flüssigkeit, die man verarbeiten kann. Milcherzeugnisse müssen daraus sein." So stehe es nun einmal in der EU-Verordnung. Der Verband vertritt einzelne Beschwerdeführer, die nicht genannt werden wollen. Es handle sich um "Mitbewerber", sagt Lange. Der Gebrauch von Begriffen wie Milch verwirre Verbraucher, die "abends in Eile beim Einkaufen" leicht zur falschen Packung griffen und womöglich erst zuhause bemerkten, dass die vermeintliche Milch eigentlich aus Pflanzen hergestellt sei.

Und der EuGH?

Auch der sieht eine Verwechslungsgefahr. Die Regelungen im europäischen Recht seien eindeutig und nützlich für Verbraucher, Hersteller und Händler. Sie sicherten zudem Qualitätsstandards.

Besteht denn tatsächlich das Risiko von Verwechslungen?

Das hängt davon ab, wen man fragt. Felix Domke vom Vegetarierbund (Vebu) kann die Aufregung nicht verstehen: "Bei pflanzlichen Produkten wird klar kommuniziert, dass es keine tierischen Produkte sind. Das ist ja sogar ein Verkaufsargument." Auch Tofutown-Anwalt Beuger unterstreicht, dass das Unternehmen seine Waren "mit einem deutlichen Hinweis" auf den pflanzlichen Ursprung versehe.

Allerdings ist Tofutowns Verwendung von Milchbegriffen auch ziemlich ungewöhnlich. Die meisten Herstellern gehen juristischen Scherereien aus dem Weg und nutzen Begriffe wie "Reisdrink". Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands gaben nur vier Prozent der Befragten an, dass sie vegetarische oder vegane schon einmal mit tierischen Produkten verwechselten - oder umgekehrt.

Warum darf dann zum Beispiel Kokosmilch so verkauft werden?

Es gibt eine EU-Ausnahme von der Regel. 21 "milchig" klingende Produkte, die aber nicht aus Eutern kommen, stehen auf einer besonderen Liste, nach Sprachgruppen geordnet. Das führt dazu, dass "Latte di mandorla" in Italien verkauft werden darf, aber Mandelmilch nicht in Deutschland. Neben der Kokosmilch sind für Deutschland auch Erdnussbutter und Leberkäse oder Butterbohnen aufgeführt. Dies sei nicht vergleichbar, so Jörg Rieke vom Milchindustrieverband: "Das ist eine abschließende Ausnahmeliste von traditionellen Erzeugnissen."

Und was ist mit dem Tofuwürstchen?

Hier gibt es keine vergleichbare Regelung - auch wenn Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) gern eine hätte. "Neue Produkte, die herkömmliche tierische Produkte nachempfinden, sollten eine eigene Kennzeichnung haben", fordert er und wandte sich deshalb auch an die EU-Kommission, die aber wenig Handlungsbedarf sieht: Die Mitgliedstaaten müssten selbst sicherstellen, dass Verbraucher nicht aufs Glatteis geführt werden und entscheiden, ob das bei einem Begriff wie "Veggie-Bratwurst" passiere, wurde Schmidt beschieden.

Der Deutsche Bauernverband verlangt nun "eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original". Der Wettbewerbsrechtler Daniel Kendziur von der Kanzlei Simmons & Simmons wies darauf hin, dass striktere Auflagen nicht überall auf Gegenliebe stoßen dürften: "Viele Fleischunternehmen machen inzwischen ja auch mit veganen oder vegetarischen Ersatzprodukten gute Geschäfte."

Was ist, wenn ich im Café eine Pflanzenmilch bestelle oder einen Cappuccino mit Sojamilch?

"Man könnte versuchen zu argumentieren, dass Bezeichnungen wie "Sojamilch" im gastronomischen Bereich vom Verbraucher richtig verstanden werden und ein Ausnahmetatbestand gilt", sagt Jurist Kendziur. Andererseits sei die relevante EU-Verordnung schon sehr weit gefasst. "Es gäbe also auch gute Gründe, die Vorgaben hier anzuwenden. Das müssten im Zweifelsfall Gerichte entscheiden."

Und wenn ein Hersteller veganen "Gouda" oder "Camembert" vertreibt - ohne das Wort "Käse" zu verwenden?

Noch eine schwierige Frage. Für Sortennamen gibt es freiwillige internationale Vereinbarungen im sogenannten Codex alimentarius, denen zufolge zum Beispiel Gouda oder Camembert Milch enthalten müssen. Diese Texte sind nicht bindend, könnten aber bei Streitigkeiten auch vor europäischen Gerichten als Argumentationshilfe herangezogen werden. (dpa)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


500 Internal Server Error

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Wir sind gleich wieder für Sie da!