EuGH-Urteil:
Aus für "Pflanzenkäse" und "Tofubutter"
Laut einem Urteil der höchsten EU-Richter dürfen nur tierische Produkte Milch, Käse, Butter & Co heißen. Hersteller veganer Produkte müssen nun neue Namen suchen.

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Vegane Produkte dürfen in der EU nicht unter Namen wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Die höchsten EU-Richter verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung "Milch" ausschließlich Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden.
Der Hersteller Tofutown aus der Eifel war verklagt worden, weil er für seine Produkte Namen wie "Tofubutter", "Pflanzenkäse" und "Veggie-Cheese" nutzt. Könnte nach Milch klingen, finden Wettbewerber - und der EuGH hat in ihrem Sinne entschieden. Die Deutsche Presseagentur hat die Hintergründe zusammengestellt:
Was steht im EU-Recht?
Das ist ziemlich eindeutig. "Der Ausdruck "Milch" ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten", steht in der relevanten EU-Verordnung. Und auch "Milcherzeugnisse" müssen Milch enthalten - das gilt unter anderem für Butter, Molke, Käse, Kefir und Joghurt.
Warum nutzt Tofutown dann Begriffe wie "Tofubutter"?
"Tofutown verwendet für ihre Produkte die Worte Butter, Käse und Cheese, weil Tofutown Produkte herstellt, die wie Butter und Käse hergestellt werden", erklärt Anwalt Michael Beuger, der die Firma in dem Rechtsstreit vertritt. "Die Käsealternativen von Tofutown werden im Wesentlichen genauso hergestellt wie traditioneller Käse aus "tierischer Eutersekretion". Sie sehen genauso aus, sie schmecken genauso und können genauso verarbeitet werden wie die Kuh-, Schafs- oder Ziegenmilch-Produkte." Ein Camembert aus Cashew-Nüssen etwa reife mit Hilfe von Edelschimmelpilzen.
Wie argumentiert die Gegenseite?
Angelika Lange vom Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin betont: "Milch ist eine natürlich entstandene Flüssigkeit, die man verarbeiten kann. Milcherzeugnisse müssen daraus sein." So stehe es nun einmal in der EU-Verordnung. Der Verband vertritt einzelne Beschwerdeführer, die nicht genannt werden wollen. Es handle sich um "Mitbewerber", sagt Lange. Der Gebrauch von Begriffen wie Milch verwirre Verbraucher, die "abends in Eile beim Einkaufen" leicht zur falschen Packung griffen und womöglich erst zuhause bemerkten, dass die vermeintliche Milch eigentlich aus Pflanzen hergestellt sei.
Und der EuGH?
Auch der sieht eine Verwechslungsgefahr. Die Regelungen im europäischen Recht seien eindeutig und nützlich für Verbraucher, Hersteller und Händler. Sie sicherten zudem Qualitätsstandards.
Besteht denn tatsächlich das Risiko von Verwechslungen?
Das hängt davon ab, wen man fragt. Felix Domke vom Vegetarierbund (Vebu) kann die Aufregung nicht verstehen: "Bei pflanzlichen Produkten wird klar kommuniziert, dass es keine tierischen Produkte sind. Das ist ja sogar ein Verkaufsargument." Auch Tofutown-Anwalt Beuger unterstreicht, dass das Unternehmen seine Waren "mit einem deutlichen Hinweis" auf den pflanzlichen Ursprung versehe.
Allerdings ist Tofutowns Verwendung von Milchbegriffen auch ziemlich ungewöhnlich. Die meisten Herstellern gehen juristischen Scherereien aus dem Weg und nutzen Begriffe wie "Reisdrink". Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands gaben nur vier Prozent der Befragten an, dass sie vegetarische oder vegane schon einmal mit tierischen Produkten verwechselten - oder umgekehrt.
Warum darf dann zum Beispiel Kokosmilch so verkauft werden?
Es gibt eine EU-Ausnahme von der Regel. 21 "milchig" klingende Produkte, die aber nicht aus Eutern kommen, stehen auf einer besonderen Liste, nach Sprachgruppen geordnet. Das führt dazu, dass "Latte di mandorla" in Italien verkauft werden darf, aber Mandelmilch nicht in Deutschland. Neben der Kokosmilch sind für Deutschland auch Erdnussbutter und Leberkäse oder Butterbohnen aufgeführt. Dies sei nicht vergleichbar, so Jörg Rieke vom Milchindustrieverband: "Das ist eine abschließende Ausnahmeliste von traditionellen Erzeugnissen."
Und was ist mit dem Tofuwürstchen?
Hier gibt es keine vergleichbare Regelung - auch wenn Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) gern eine hätte. "Neue Produkte, die herkömmliche tierische Produkte nachempfinden, sollten eine eigene Kennzeichnung haben", fordert er und wandte sich deshalb auch an die EU-Kommission, die aber wenig Handlungsbedarf sieht: Die Mitgliedstaaten müssten selbst sicherstellen, dass Verbraucher nicht aufs Glatteis geführt werden und entscheiden, ob das bei einem Begriff wie "Veggie-Bratwurst" passiere, wurde Schmidt beschieden.
Der Deutsche Bauernverband verlangt nun "eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original". Der Wettbewerbsrechtler Daniel Kendziur von der Kanzlei Simmons & Simmons wies darauf hin, dass striktere Auflagen nicht überall auf Gegenliebe stoßen dürften: "Viele Fleischunternehmen machen inzwischen ja auch mit veganen oder vegetarischen Ersatzprodukten gute Geschäfte."
Was ist, wenn ich im Café eine Pflanzenmilch bestelle oder einen Cappuccino mit Sojamilch?
"Man könnte versuchen zu argumentieren, dass Bezeichnungen wie "Sojamilch" im gastronomischen Bereich vom Verbraucher richtig verstanden werden und ein Ausnahmetatbestand gilt", sagt Jurist Kendziur. Andererseits sei die relevante EU-Verordnung schon sehr weit gefasst. "Es gäbe also auch gute Gründe, die Vorgaben hier anzuwenden. Das müssten im Zweifelsfall Gerichte entscheiden."
Und wenn ein Hersteller veganen "Gouda" oder "Camembert" vertreibt - ohne das Wort "Käse" zu verwenden?
Noch eine schwierige Frage. Für Sortennamen gibt es freiwillige internationale Vereinbarungen im sogenannten Codex alimentarius, denen zufolge zum Beispiel Gouda oder Camembert Milch enthalten müssen. Diese Texte sind nicht bindend, könnten aber bei Streitigkeiten auch vor europäischen Gerichten als Argumentationshilfe herangezogen werden. (dpa)