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BGH kippt Pay-TV-Klauseln von Premiere

Mehrere Vertragsklauseln des Bezahlsenders Premiere zur Anhebung seiner Preise sind wegen unangemessener Benachteiligung der Abonnenten unwirksam.

Text: W&V Redaktion

15. November 2007

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der rund 3,5 Millionen Kunden des Bezahlsenders Pemiere vor Preiserhöhungen während des laufenden Vertrags gestärkt. In einem Urteil vom Donnerstag erklärte das Karlsruher Gericht mehrere Vertragsklauseln für unwirksam. Über sie hatte sich der Sender die Anhebung der monatlichen Beiträge und eine Änderung des Programms vorbehalten. Die Bestimmungen seien zu wenig transparent und ermöglichten einseitige Preiserhöhungen, die der Kunde nicht vorhersehen könne. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Abonnenten.
In einer der beanstandeten Klauseln hatte sich der Pay-TV-Sender die Anhebung der Monatsbeiträge für den Fall vorbehalten, dass sich die "Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen". Die Abonnenten erhielten im Gegenzug ein Kündigungsrecht, falls die Preise um mindestens fünf Prozent stiegen. Laut BGH ist dies schon deshalb zu unbestimmt, weil ganz allgemein an nicht näher umschriebene Bereitstellungskosten angeknüpft werde; damit seien weder Umfang noch Voraussetzungen einer Preiserhöhung für den Abonnenten vorhersehbar.
Auch bei weiteren Vertragsbestimmungen beanstandete das Karlsruher Gericht, dass die Verbraucher nicht absehen könnten, welche Preise künftig auf sie zukämen. Danach sollte eine Änderung des Programmangebots höhere Preise rechtfertigen, falls der Kunde dem neuen Angebot zustimme; eine Zustimmung zu den veränderten Preisen war danach nicht notwendig. Das Kündigungsrecht der Abonnenten gleiche die mangelnde Transparenz der Bestimmungen nicht aus, denn willkürliche Preisanhebungen seien dadurch nicht ausgeschlossen.
Premiere will die beanstandeten Geschäftsbedingungen umgehend nachbessern: "Wir werden das sehr rasch tun", sagte ein Sprecher.


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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