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BGH lässt Werbung auf Google mit fremdem Namen zu

Unternehmen die beim Suchmaschinenriesen Google Werbung schalten, dürfen User auch mit dem Namen eines Konkurrenten auf ihre Websseite locken.

Text: W&V Redaktion

22. Januar 2009

Unternehmen die beim Suchmaschinenriesen Google Werbung schalten, dürfen User auch mit dem Namen eines Konkurrenten auf ihre Websseite locken. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag zwei Firmenklagen abgewiesen.
Im Kern ging es um die Frage, ob Unternehmen die Marken- oder Firmennamen der Konkurrenz als "Adword" nutzen dürfen. "Adwords" sind mit Werbeanzeigen beispielsweise bei Google verknüpft, sodass die Werbung rechts neben der Trefferliste erscheint, sobald der Schlüsselbegriff in die Suchmaschine eingegeben wird. Dagegen haben drei Firmen vor dem BGH geklagt (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 30/07, I ZR 139/07 und I ZR 125/07).
In zwei Klagen hat der Bundesgerichtshof Ansprüche der Kennzeicheninhaber verneint. Ein drittes Verfahren wurde an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) verwiesen. Da in diesem Fall statt einer Firmenbezeichnung ein Markenname als "Adword" verwendet wurde. Denn hier sei harmonisiertes EU-Recht betroffen, das zunächst von dem europäischen Gericht auszulegen sei, heißt es zur Begründung. Erst nach der Vorabentscheidung aus Luxemburg wird der BGH das endgültige Urteil sprechen.
Im Verfahren hatte eine Anbieterin von Erotikartikeln gegenüber Google das Schlüsselwort "bananabay" angegeben. "Bananabay" ist für die Klägerin, die unter dieser Bezeichnung ebenfalls Erotikartikel im Internet vertreibt, allerdings als Marke geschützt.
Erste Stimmen im Markt äußern sich bereits zum BGH-Urteil und dessen Auswirkungen. Martin Hubert, Geschäftsführer der Full-Service-Agentur für Performance Marketing eprofessional, meint beispielsweise: "Wir sind gespannt, wie Google jetzt reagiert. Falls Google seinen Markenschutz-Service nach diesem Urteil komplett einstellt, wie es in den USA und für Keywordbuchungen in UK bereits der Fall ist, wird SEM für Markeninhaber deutlich teurer werden. Und auch für Internetnutzer wird die Suchergebnisliste zur Herausforderung, denn die Leitfunktion starker Marken geht verloren."
Thomas Vogt, CEO der Münchener Performance-Marketing-Agentur adtraffic, kommentiert: "Wir vermuten, dass Google jetzt auch in Deutschland seinen Markenschutz-Service einstellen wird. Damit wird das Thema Brandmonitoring im Internet für Unternehmen an Bedeutung gewinnen. Spezialisierte Agenturen haben längst entsprechende Technologien im Einsatz und definieren in ihren Partnerprogrammen die Verwendung der Marke genau. Profitieren werden vor allem Zwischenhändler und Vergleichsseiten vom Wegfall des Markenschutzes, denn sie dürfen jetzt auf Markennamen buchen."


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