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BVDW kritisiert Gesetz für faire Verbraucherverträge
Lange Vertragslaufzeiten sollen mit einem neuen Gesetz verschwinden. Ein einfacher Kündigungsbutton zur Pflicht werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft sieht digitale Abo-Modelle bedroht.

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Wer einen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter, Streamingdienst oder Fitnessstudio abschließt, lässt sich meist auf eine längere Beziehung ein - ob er/sie will, oder nicht. Denn fast immer sind Mindestvertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen im Spiel.
Das soll sich nun ändern: Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll. "Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten", so Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Kürzere Laufzeiten und Kündigungsbutton
Künftig dürfen Verträge nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren dürfen vereinbart werden, wenn der Kunde gleichzeitig ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag erhält, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.
Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Zudem muss es online künftig einen Kündigungsbutton geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden. Um Verträge um mehr als drei Monate automatisch zu verlängern, muss ein Unternehmen von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen.
BVDW kritisiert Gesetzentwurf
Kritik am Gesetzentwurf kommt unter anderem vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW): "Wir sehen die Änderungen sehr kritisch, denn faktisch entfällt damit der Wesenskern eines Abonnements nach Ende der Mindestvertragslaufzeit", sagt Marco Junk, Geschäftsführer des BVDW. "Das wird erhebliche Umsatzverluste nach sich ziehen und die Liquidität der Unternehmen reduzieren. Dies hat wiederum zur Folge, dass Unternehmen weniger Spielraum für Investitions- und Innovationsmöglichkeiten haben." Hiervon seien insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben betroffen, die dringend notwendig seien, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können.
Mit diesen Änderungen greife der Staat massiv in die Vertragsfreiheit ein. "Zwar ist Verbraucherschutz ein hohes Gut, aber nicht alle Schuldverhältnisse sind gleichermaßen schutzbedürftig. Hier hätten wir uns mindestens eine bessere Differenzierung nach Branchen gewünscht", so der BVDW-Geschäftsführer.