BVDW kritisiert Gesetzentwurf

Kritik am Gesetzentwurf kommt unter anderem vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW): "Wir sehen die Änderungen sehr kritisch, denn faktisch entfällt damit der Wesenskern eines Abonnements nach Ende der Mindestvertragslaufzeit", sagt Marco Junk, Geschäftsführer des BVDW. "Das wird erhebliche Umsatzverluste nach sich ziehen und die Liquidität der Unternehmen reduzieren. Dies hat wiederum zur Folge, dass Unternehmen weniger Spielraum für Investitions- und Innovationsmöglichkeiten haben." Hiervon seien insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben betroffen, die dringend notwendig seien, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können.

Mit diesen Änderungen greife der Staat massiv in die Vertragsfreiheit ein. "Zwar ist Verbraucherschutz ein hohes Gut, aber nicht alle Schuldverhältnisse sind gleichermaßen schutzbedürftig. Hier hätten wir uns mindestens eine bessere Differenzierung nach Branchen gewünscht", so der BVDW-Geschäftsführer.


Autor: Katrin Ried

Katrin Ried ist Autorin der W&V. Neben Marketingthemen beschäftigt sie sich vorwiegend mit Zukunftstechnologien in Mobilität, Energie und städtischen Infrastrukturen. Für Techniktrends interessiert sie sich ebenso wie für Nachhaltigkeit, sozialen und ökologischen Konsum.