
Presserat:
Beschwerden gegen "Bild" unbegründet
Die "Bild"-Zeitung hat mit ihrer "Pranger"-Aktion gegen Facebook-Hetzer nicht gegen den Pressekodex verstoßen, sagt der Deutsche Presserat.
Die "Bild"-Zeitung hat mit ihrer "Pranger"-Aktion gegen Facebook-Hetzer nicht gegen den Pressekodex verstoßen. Das teilte der Deutsche Presserat mit. "Bild" hatte im Oktober als Signal gegen Fremdenfeindlichkeit Facebook-Nutzer, die im sozialen Netzwerk aggressiv Stimmung gegen Flüchtlinge machten, mit Klarnamen und Foto in einem "Pranger" abgedruckt. 38 Leser hatten sich über die Aktion und eine ähnliche Auflistung in der "Huffington Post" beschwert. Dabei hatten sie unter anderem Verletzungen der Persönlichkeitsrechte beklagt. Das Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien wertet diese Beschwerden jedoch als unbegründet.
"Aus Sicht des Ausschusses war die Veröffentlichung der Äußerungen mit Name und Profilbild in beiden Berichterstattungen zulässig, da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren handelte", begründete der Presserat seine Entscheidung. Hieran besteht ein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagert." Dass die "Bild" von einem "Pranger" sprach und die "Huffington Post" die kritisierten Flüchtlingsgegner als "Hassfratzen" bezeichnete, sei eine "zugespitzte, scharfe Meinungsäußerung", die sich aber "noch im Rahmen der presseethischen Grenzen bewegt".