
Bild wehrt sich gegen Presserats-Rüge
Der Deutsche Presserat hat mehrere Zeitungen und Zeitschriften wegen Schleichwerbung gerügt. Beanstandet wurde unter anderem die Berichterstattung von Springers Boulevard-Zeitung Bild über die neuen Reise-Angebote des Discounters Aldi.
Der Deutsche Presserat hat mehrere Zeitungen und Zeitschriften wegen Schleichwerbung gerügt. Beanstandet wurde unter anderem die Berichterstattung von Springers Boulevard-Zeitung "Bild" über die neuen Reise-Angebote des Discounters Aldi.
Diese Rüge wies "Bild"-Chef Kai Diekmann am Freitag als politisch motiviert und als massiven Angriff auf das journalistische Selbstverständnis zurück. In einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung begründete der Presserat die Rüge damit, dass "Bild" unter Angabe von Preisen "über das erstmalige Angebot von Reisen durch einen Lebensmitteldiscounter berichtet und dabei auf eine telefonische Bestell-Hotline und eine Internetseite hingewiesen" habe.
Auch die Oldenburger "Nordwest-Zeitung" wurde gerügt, weil sie ausführlich darüber informiert habe, "dass in einer großen Marktkette erstmals Pkw zum Kauf angeboten wurden". Die Aktion sei ausführlich beschrieben, der Preis der Fahrzeuge genannt und ein Link zur Internetseite mit Bestellmöglichkeit veröffentlicht worden. Weitere Rügen wegen Schleichwerbung gingen unter anderem an den "Kölner Stadt-Anzeiger" aus dem Verlagshaus M. DuMont Schauberg, sowie die Bauers Programmzeitschrift "TV Hören und Sehen" und die TV-Beilage "rtv".
Zur Begründung erinnerte der Presserat an die Richtlinien zum Pressekodex, in denen es heißt: "Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Leser hinausgeht..."
Dem hielt Springer entgegen, die Veröffentlichung mit dem Titel "Aldi-Urlaub. Das sind die Reiseziele" sei "weder durch private oder geschäftliche Interessen Dritter beeinflusst" worden, "noch verfolgte sie werbliche Zwecke". Die Nachricht, "dass einer der größten deutschen Discount-Märkte erstmals auch Reisen anbietet, wohin diese führen und was sie kosten, befriedigte allein das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und war in Umfang und Inhalt dem Thema angemessen". Dies gelte insbesondere, da in dem Artikel Angebote genannt wurden, "die von der Stiftung Warentest als am günstigsten getestet und veröffentlicht wurden".
Das Trennungsgebot zwischen redaktionellem Text und Werbung sei nicht bereits dann verletzt, "wenn über neue Produkte, Dienstleistungen und Angebote berichtet wird und damit ein werblicher Nebeneffekt einhergeht". Diese Auffassung werde durch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt. "Bild"-Chefredakteur Diekmann: "Es ist völlig inakzeptabel, dass der Presserat das Instrument der Rüge benutzt, um in einwandfreie journalistische Arbeit politisch einzugreifen."