Derzeit führt das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch. Lässt sich ein marktbeherrschendes Unternehmen als Voraussetzung für die Nutzung seines Dienstes einen umfangreichen Spielraum bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einräumen, kann das als "Konditionenmissbrauch" von den Kartellbehörden verfolgt werden.

Der Konditionenmissbrauch ist ein Unterfall des Ausbeutungsmissbrauchs. Dieser soll die Marktgegenseite vor Ausbeutung durch das marktbeherrschende Unternehmen schützen. Eine Ausbeutung kann durch das Fordern von überhöhten Preisen (Preishöhenmissbrauch) oder von unangemessenen Konditionen (Konditionenmissbrauch) erfolgen.


Autor: Rolf Schröter

Rolf Schröter ist Chefredakteur der W&V und interessiert sich nicht nur deshalb prinzipiell für alles Mögliche. Ganz besonders für alles, was mit Design und Auto zu tun hat. Auch, wenn er selbst gar kein Auto besitzt.