
Kreation:
Bundeskartellamt: Kartellman siegt gegen zwielichtige Eisdealer
Die Hochschule Düsseldorf und das Bundeskartellamt haben einen animierten Kurzfilm zum Thema Kartellbekämpfung veröffentlicht.
In dem Kurzfilm, den das Bundeskartellamt auf Youtube zeigt, wird ein Liebhaber von Speiseeis zum Superhelden, der ein Kartell von Eisdealern aushebelt.
Produziert wurde das Werk von zwei Studierenden des Studiengangs Medientechnik der Hochschule Düsseldorf, Viviann Banh und Max Matthias Karl, im Rahmen ihrer Bachelorarbeit. Die Betreuung der Bachelorarbeit übernahmen die Professoren des Fachbereichs Medien der Hochschule Düsseldorf, Isolde Asal (Regie & Montage) und Sina Mostafawy (Charakterdesign & Animation). Die Musik zum Film komponierte Maik Gropp. Das Sounddesign gestaltete Philip Zimmermann.
Der Film stellt eins von drei Instrumenten in den Mittelpunkt, das vom Kartellrecht abgedeckt und vom Bundeskartellamt verwendet wird: Nämlich die Verfolgung von Kartellabsprachen, die mit hohen Bußgeldern und in einigen Staaten sogar mit Gefängnisstrafen sanktioniert werden können.
Die weiteren Instrumente des Bundeskartellamts sind einerseits die Fusionskontrolle, mit deren Hilfe geplante Zusammenschlüsse von Unternehmen daraufhin kontrolliert werden, ob sie zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen.
Und zum anderen die Missbrauchsaufsicht. Hier stellt sich die Frage, ob ein Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt. Nicht jedes große oder wirtschaftlich bedeutende Unternehmen ist auch marktbeherrschend im Sinne des Kartellrechts. Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen strengeren Pflichten als Unternehmen in einem funktionierenden wettbewerblichen Umfeld. Sie dürfen beispielsweise nicht Kunden oder Lieferanten diskriminieren oder ausnutzen und keine missbräuchlich überhöhten Preise oder unangemessene Vertragskonditionen verlangen.
Derzeit führt das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch. Lässt sich ein marktbeherrschendes Unternehmen als Voraussetzung für die Nutzung seines Dienstes einen umfangreichen Spielraum bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einräumen, kann das als "Konditionenmissbrauch" von den Kartellbehörden verfolgt werden.
Der Konditionenmissbrauch ist ein Unterfall des Ausbeutungsmissbrauchs. Dieser soll die Marktgegenseite vor Ausbeutung durch das marktbeherrschende Unternehmen schützen. Eine Ausbeutung kann durch das Fordern von überhöhten Preisen (Preishöhenmissbrauch) oder von unangemessenen Konditionen (Konditionenmissbrauch) erfolgen.