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Bundesrat macht Weg für neue Tabakwerbeverbote frei
Die Werbung für gesundheitsschädliches Rauchen wird weiter eingeschränkt. Der Bundesrat stimmte dem schrittweisen Verbot der Plakatwerbung zu. Zunächst soll es für herkömmliche Tabakprodukte gelten.

Foto: Andres Siimon/Unsplash
Das Werbeverbot soll ab 2022 zunächst für herkömmliche Tabakprodukte gelten. Für Tabakerhitzer wird es ab 2023 greifen, für E-Zigaretten ab 2024. Bereits ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen, wenn ein Film für unter 18-Jährige freigegeben ist. Schluss sein soll dann auch mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften etwa bei Musikfestivals und von Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreiben.
Mediziner fordern seit langem auch in Deutschland weitere Verbote, um vor allem junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu schützen. Der Bundestag hatte die Pläne der großen Koalition im Juli beschlossen, der Bundesrat musste nun noch zustimmen. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf für Werbeverbote an Widerstand der Union gescheitert. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften.