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50.000 Euro für Titelstory:
Bunte muss Michael Schumacher entschädigen

Im Prozess um einen "Bunte"-Bericht über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher ist ein Urteil gefallen. Warum Burda weniger an den Ex-Formel-1-Weltmeister zahlen muss als gefordert.

Text: W&V Redaktion

5. Mai 2017

Im Prozess um einen "Bunte"-Bericht über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher ist ein Urteil gefallen.
Im Prozess um einen "Bunte"-Bericht über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher ist ein Urteil gefallen.

Foto: Burda

Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss "Bunte" 50. 000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschied am Freitag außerdem, dass die Burda-People-Zeitschrift die Prozesskosten zu 65 Prozent und die Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen muss.

Die Zeitschrift "Bunte" hatte im Dezember 2015 berichtet, der 48-jährige Schumacher könne zwei Jahre nach seinem schweren Skiunfall in den französischen Alpen wieder gehen. Das Burda-Blatt titelte damals: "Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen."  

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte jetzt in Hamburg dazu: "Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist." Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen?

Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die "Bunte" einen Informanten hatte. Die Zeitschrift habe recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung noch höher ausgefallen. Die Familie von Schumacher hatte mindestens 100. 000 Euro gefordert. 

Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.

W&V Online/dpa


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