
Irreführende Werbung:
Cheeseburger-Affäre: Burger King wehrt sich gegen Verbraucherzentrale
Irreführende Werbung im Internet? Anders als McDonald's will sich Burger King Kritik der Verbraucherschützer nicht gefallen lassen. Gegenüber W&V Online zeigte sich die Fastfood-Kette angefressen....
Irreführende Werbung im Internet? Anders als McDonald's will sich Burger King Kritik der Verbraucherschützer nicht gefallen lassen. Gegenüber W&V Online zeigte sich die Fastfood-Kette angefressen: "Diese Beanstandung halten wir jedoch nur teilweise für nachvollziehbar und juristisch gerechtfertigt."
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) hatte die Fastfood-Ketten abgemahnt , weil sie im Web die Inhaltsstoffe ihrer Produkte unzureichend ausgewiesen hatten. Er sieht darin irreführende Werbung Bei McDonald's waren die Chicken McNuggets bei Burger King der Cheeseburger beanstandet worden. "Die Angabe der Zutaten im Rahmen der Produktpräsentation des Cheeseburgers stellt eine Übersicht der dominierenden Zutaten (Beef, Gurken, Senf, Ketchup und Cheddar Cheese) dar und erhebt - auch aus Sicht des Verbrauchers - nicht den Anspruch einer erschöpfenden Auflistung aller Inhaltsstoffe der verwendeten Zutaten. Detaillierte Angaben zu Inhalts- und Konservierungsstoffen findet der Gast in jedem Restaurant auf dem Plakat 'Wenn Du's genau wissen willst', welches gut sichtbar im Counter-Bereich angebracht ist," heißt es in der Rechtfertigung von Burger King dazu. Auch auf der Rückseite der Tablett-Aufleger und auf einer Allergiker-Informations-Seite im Netz sei alles penibel aufgelistet.
Auch gegen den Vorwurf, man würde bei dem Grill-Cheeseburger mit Selbstverständlichkeiten werben, wehrt sich Burger King. Der VZBV hatte bemängelt, dass Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker für Grillfleisch gesetzlich gar nicht zulässig seien. Darum dürfe auch nicht mit dem Zusatz "keine Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker" geworben werden. Hier ist Burger King immerhin in einem Punkt zu Zugeständnissen bereit: "Lediglich in Bezug auf die Angabe 'ohne Konservierungsstoffe' ist die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zutreffend. Das Unternehmen bedauert, dass diese Angabe zu Irritationen geführt hat und wird in seiner künftigen Kommunikation den Hinweis 'ohne Konservierungsstoffe' in Bezug auf Hamburger-Patties nicht weiter verwenden."
Bereits am Montag hatte McDonald's gegenüber W&V dazu eine Stellungnahme abgegeben. Der Tenor hier weit kooperativer: Man werde alle Produktinformationen sofort prüfen, hieß es aus der Münchner Zentrale. Man entschuldige sich für die Irritationen.